Zehn Jahre Haft

Grazer tötete Freundin beinahe mit einem Messer

Steiermark
15.02.2019 18:15

10 Jahre saß der Angeklagte (54) bereits wegen Mordversuchs ein. Aus dieser und weiteren Vorstrafen hat er offenbar nichts gelernt, denn im September des Vorjahres erstach er in Graz seine Freundin beinahe mit einem Messer. Eine Anklage wegen Mordversuchs blieb ihm erspart, weil er danach selbst Hilfe holte

Die Anklagebank ist dem 54-Jährigen nicht fremd - mehrfach wurde er bereits verurteilt. Oft richtete sich sein Zorn gegen Frauen, einmal wollte er ein Kleinkind vom Balkon werfen. 10 Jahre saß er bereits wegen Mordversuchs hinter Gitter. Diesmal musste er sich vor einem Schöffensenat wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an seiner Freundin in Graz verantworten. „Wenn ich Alkohol trinke, bin ich ein anderer Mensch“, so der 54-Jährige.

In den Brustkorb gestochen
Auch an jenem 28. September 2018 hatte er getrunken. Gemeinsam mit dem späteren Opfer war er zuerst durch Lokale gezogen. Obwohl die Frau eigentlich arbeiten hätte müssen. Das wiederum ärgerte ihn sehr.

Zuhause angekommen, eskalierte die Lage: Als sie sich auf die Couch legte, stach er ihr in den Brustkorb. „Dass ich ein Messer hatte, war mir nicht bewusst! Ich habe zu weinen begonnen, ihr das Messer herausgezogen und den Notruf gewählt“, will sich der gelernte Tischler an die Tat selbst nicht mehr erinnern.

Opfer wäre fast verblutet
„Ein Millimeter weiter links, und die Frau wäre verblutet“, stellt der Gerichtsmediziner fest. Zwölf Zentimeter tief war das Messer in den Brustkorb eingedrungen und verfehlte eine Arterie nur knapp. Einen Tag lang musste sie quälende, über mehrere Tage hinweg starke Schmerzen ertragen.

„Tickende Zeitbombe“
Eine Untersuchung durch den Gerichtspsychiater verweigerte der Angeklagte. Aus seiner Vorgeschichte heraus ist für den Experten allerdings klar, dass er psychisch krank ist. Bei Nicht-Behandlung würde er weitere, schwere Straftaten begehen. „ie handeln und denken dann erst nach", rügt er den 54-Jährigen.

„Sie sind eine tickende Zeitbombe“, sagt Andreas Rom, Vorsitzender des Schöffensenats. Das Urteil: Höchststrafe! 10 Jahre Haft, zehn Monate zusätzliche Haft aus einer anderen Verurteilung und Einweisung. Nicht rechtskräftig.

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