Vorläufige Einigung

Anrainer erzwingt Flutlicht-Umbau in Natters

Tirol
31.01.2019 07:00

Zweite Runde im Zivilprozess um das Flutlicht am Fußballplatz Natters: Ein Anrainer hatte sich über die unzumutbare „Bestrahlung“ seines Hauses beschwert, nun bestätigte ein Gutachter die Überschreitung entsprechender Normen. Die Gemeinde tauscht nun drei Lampen aus, das Gesprächsklima ist aber frostig.

„Mein Haus steht im Scheinwerferlicht wie der Ziegelstadl“, hatte sich der Wahl-Natterer Josef Müller schon beim Auftakt des Zivilprozesses vor genau einem Jahr beschwert. Dass der Verein in vier Jahren dreimal den Aufstieg schaffte und auch die Jugend begeistert kickt, beeindruckt den Anrainer wenig.

Schlimmer oder nicht?
Das Hauptproblem ist ein Mast mit vier Leuchten, der zwischen Naturrasen- und Kunstrasenplatz steht. „Die Bestrahlung wurde in den vergangenen zweieinhalb Jahren noch schlimmer“, betonte der Nachbar. Was bei den Vertretern von Fußballverein und Gemeinde nur ein ironisches Kopfschütteln auslöste: „Das ist reine Einbildung, die Lichteinstellung ist seit dem Jahr 20002 die selbe.“

Lichtexperte stellte sein Gutachten vor
Um objektivierte Fakten zur Wirkung der Scheinwerfer zu erhalten, wurde schon beim ersten Prozesstermin ein Wiener Gutachter beauftragt, der gestern anreiste und aus seinem 24-seitigen Gutachten zitierte. Fazit: Die Grenzwerte werden sowohl bezüglich Aufhellung der betroffenen Räume sowie der psychologischen Blendung von Personen geringfügig überschritten.Neue Leuchten am störendsten MastWichtiger Nachsatz des Experten: „Ein Drittel des Lichts strahlt nicht auf den Fußballplatz, wo es eigentlich hingehört.“ Mit drei neuen Leuchten am besonders störenden Mast Nummer 1 ließe sich dies vermutlich deutlich verbessern. Bürgermeister Karl-Heinz Prinz sicherte diese Investition zu, die Leuchten seien schon bestellt. Die Gesamkosten werden mit rund 20.000 Euro veranschlagt.

Noch kein Urteil
Ob damit Friede einkehrt, ist fraglich. Anrainer-Anwalt Hanns-Forcher Mayr stellte als Bedingung eine Bauverhandlung für das Flutlicht, darauf wollte die Gegenseite gestern nicht eingehen. Beide Parteien können nun weitere schriftliche Eingaben machen, ein Urteil gibt es noch nicht.

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