Applaus für das Urteil, Freudentränen - Szenen, die sich kürzlich im Leobner Gericht abspielten, als zwei angeklagte Polizisten freigesprochen wurden. Diese Freude währte nur kurz, die Staatsanwaltschaft hat am Dienstagabend nämlich Rechtsmittel angemeldet.
Groß war die Freude unter den angeklagten Polizisten und ihren Kollegen, als die vorsitzende Richterin im Straflandesgericht Leoben den Freispruch der beiden in allen Anklagepunkten verkündete (wir berichteten). Ihnen wurde vorgeworfen, eine Frau am Hauptplatz umgestoßen und im Stich gelassen zu haben. Außerdem sollen sie eine Anzeige falsch dargestellt haben.
Der Jubel wurde am Dienstagabend getrübt - im letzten Moment meldete die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde an. Man wolle das schriftlich ausgefertigte Urteil noch einmal genau unter die Lupe nehmen.
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