Trotz Denkmalschutz:

Mozarteum: Teilabriss geplant

Salzburg
26.09.2018 08:30

Salzburgs altes Mozarteum, 1915 fertig gestellt, ist weltberühmt. Und denkmalgeschützt. Jetzt soll ein Trakt abgerissen werden, Salzburgs Denkmalschutz-Chefin hat bereits ihre Zustimmung gegeben. Obwohl sie eine derartige Blanko-Erlaubnis gar nicht erteilen dürfte und damit klar gegen das Gesetz verstoßen würde. Wie zum Hohn will man ausgerechnet am 30. September, dem Tag des Denkmals, die Pläne präsentieren.

„Zeitgemäßer Komfort und Service rund um die Konzerte sind nicht möglich“, so begründet man im Mozarteum den Architektenwettbewerb zur Erweiterung und infrastrukturellen Verbesserung. Weil auch ein gesetzlich vorgeschriebener barrierefreier Zugang bis dato nicht möglich ist, will man nun den Verbindungsbau zwischen dem Unterrichtstrakt (Schwarzstraße 26) und dem Konzerthaus  (Nummer 28) abreißen.

Alle Pläne werden unter maximaler Geheimhaltung geschmiedet.  Denkmalschützerin Eva Hody blockt auf Krone-Anfrage ab: „Ein laufendes Verfahren, zu dem wir nichts sagen, nichts ist entschieden.“ Sie müsste es besser wissen: Schließlich fungierte sie beim Preisgericht für den Realisierungswettbewerb mit 18 geladenen Teilnehmern als Beraterin ohne Stimmrecht.

Und in der Jury saßen ja auch sonst keine Ahnungslosen, die behaupten könnten, nichts von einem Denkmalschutz gewusst zu haben: Salzburgs oberster Stadtplaner Dr. Andreas Schmidbaur (und als Ersatz für ihn Johann Padutsch) sowie mit Walter Angonese der frühere Chef des Gestaltungsbeirates (bis Juli 2018).

Erste Skizzen zeigen an der Schwarzstraße einen riesigen schwarzen Kubus zwischen den Gebäuden, der sich nicht ins historische Ensemble einfügt. Eine andere Variante zeigt eine pyramidenartige Glaskonstruktion.

Wohlgemerkt: Der gesamte Mozarteum-Komplex ist per Bescheid vom 4. Oktober 1993 denkmalgeschützt und liegt   in der Altstadtschutzzone 1, wo ein Abriss generell untersagt ist. Das Ensemble   ist von künstlerischer, kultureller und historischer Bedeutung und kann laut Denkmalschutzgesetz nur  verändert werden, wenn es baufällig ist. Was das Mozarteum nicht ist.

Doch Johannes Honsig-Erlenburg, Präsident der Internationalen Stiftung Mozarteum, kann sich über einen Blanko-Scheck von Denkmalschützerin  Hody freuen.  Sie schreibt in ihrem Brief vom 2. Oktober 2017 wörtlich: „Das verbindende Arkadenbauwerk als auch der gartenseitige Zwischenbau mit Pausenfoyer und originaler Möblierung aus der Bauzeit des Mozarteums sind zwar Teile des Denkmals, jedoch ist ihre räumliche Funktionalität und architektonische Qualität im Kontext der beiden Baukörper gering, so dass diese untergeordneten Bauvolumen keine wesentlichen denkmalbegründeten Eigenschaften haben.“ Zu deutsch: Weg mit dem lästigen Zwischentrakt!

Auch  Architekt Ing. Erich Wenger  bekam Post  von Salzburgs oberster Denkmalschützerin Ing. Eva Hody und freute sich: „Das Denkmalamt bestätigt in einem Statement die Einräumung eines Teilabbruches der historischen Substanz“, so steht es in einem Brief vom Oktober 2017. Damit hätte  Hody, die auch für  höhere Weihen in Wien gehandelt wird,  ihre Kompetenz eindeutig überschritten: Um so eine Frage zu klären, müsste sie den Denkmalrat einberufen. Krone-Anfrage dazu: „Nein, das habe ich nicht getan.“

Auch im Mozarteum ist nicht jedermann glücklich, wie mit dem heiklen Thema umgegangen wird: „Das Mozarteum ist schließlich als Gesamtkunstwerk zu sehen, sowohl die bauliche Hülle als auch die Einrichtung stehen unter strengem Schutz. Die geplante moderne Verschandelung ist ein neuer Anschlag auf Salzburgs Weltkulturerbe.“

Im Brief an den Stiftungspräsidenten besiegelt Ing. Eva Hody persönlich den Bankrott des Denkmalschutzes in Salzburg, in dem sie darin wörtlich urteilt: „Der Bauplatz ist städtebaulich  als auch denkmalfachlich höchst sensibel. Das Mozarteum befindet sich im  Gebiet des Salzburger Weltkulturerbes und grenzt an die unter Denkmalschutz stehenden barocken Wehrmauern mit  daran anschließender Gartenanlage des Schlosses Mirabell.“

Wolfgang Weber
Wolfgang Weber
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