Warum der 57-Jährige ungehindert zu einer Gerichtsschreiberin vordringen und sie mit einem Kopfschuss töten konnte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Fest steht aber, dass eine Schleuse (wie auf unserem Bild zu sehen) fehlte.
Sicherheitseinrichtungen wie diese gibt es auch in der Steiermark nur in größeren Gerichten wie in Graz oder Leoben. In kleineren Häusern – mit gut 25 Mitarbeitern – sind strenge Waffenkontrollen nicht (oder nur stichprobenartig) vorgesehen.
von Gerald Schwaiger, "Steirerkrone"
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