Haft für Ungar (23)

NS-Parolen vor Passanten und in der Polizeistube

Salzburg
29.08.2018 06:30

Hierzulande stehen der „Deutsche Gruß“ und NS-Parolen durch das Verbotsgesetz unter Strafe. Dies lernte nun ein junger Ungar (23). Der hatte in Salzburg vor Passanten und sogar in der Polizeiinspektion „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ skandiert. Die Geschworenen erklärten ihn für schuldig: 18 Monate teilbedingte Haft.

„Jede Verhaltensweise, wodurch NS-Gedankengut nach außen vermittelt wird“, so Staatsanwalt Leon-Atris Karisch, fällt unter das Verbotsgesetz. Und ein solches Verhalten habe der Angeklagte gesetzt: am 3. April 2016, zuerst am Franz-Josefs-Kai und dann nach der Festnahme sogar auf der Polizeiinspektion. Und Monate später, am 18. September, erneut. Beide male betrunken. Und durchaus auch mit „Tendenz zur Provokation“, verwies Karisch auf die zwei Vorstrafen. „Er hat ein Problem mit der Obrigkeit.“ Daneben versuchte der Blondling mit Rad-Diebstählen, Geld zu verdiene: sieben stahl er zwischen Dezember 2016 und Oktober 2017, teils mit einem Bolzenschneider, und verkaufte sie über den Online-Marktplatz „willhaben“.

Aus der U-Haft vorgeführt, zeigte sich der zuvor Obdachlose in weiten Teilen geständig. Doch auf das „Warum“ der vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski hinsichtlich der NS-Parolen, fiel ihm keine richtige Antwort ein, nur ein „ich weiß nicht“. Den Nationalsozialismus habe er „aber nie für gut gehalten“, sagte er ihm Landesgericht Salzburg.  Er sei damals einfach nur „fertig mit der Welt“ gewesen. Das Geschworenengericht fällte einen anklagekonformen Schuldsspruch: 18 Monate teilbedingte Haft, sechs davon muss der Jeans-Träger absitzen. Anders als der Staatsanwalt nahm er das Urteil an -   daher ist es nicht rechtskräftig.

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