Gezielt ältere Personen suchten sich zwei Rumäninnen als Opfer für ihre Beutezüge aus. Doch im Herbst 2017 ging der Plan schief. Mehr noch: Sie wurden beim Versuch, eine betagte Frau in Innsbruck zu bestehlen, auch noch gefilmt. Vor Gericht gab’s für die Haupttäterin 15 Monate unbedingte Haft. Sie berief.
„Ich begreife es als meine Aufgabe, ältere Menschen vor Personen wie Sie zu schützen“, begründete Richter Josef Geisler seinen Urteilsspruch: 9 Monate unbedingt und Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe, zusammen 15 Monate. Als die Hauptangeklagte Aranka B. (46) von ihrer Dolmetscherin das Wort „Gefängnis“ hörte, meldete sie sofort Berufung an. Doch das wird der fünffachen Mutter wahrscheinlich wenig helfen.
Im Dezember des Vorjahres läutete sie zusammen mit einer Komplizin (37) an der Wohnungstür einer demenzkranken 84-Jährigen in Innsbruck-Amras. Die Frau öffnete, ließ eine Täterin in die Wohnung und schloss die Tür wieder. In einem unbeobachteten Moment jedoch drückte die Angeklagte den Türgriff erneut, und flugs schlüpfte die zweite Frau herein.
Ihre erste Handlung: Sie durchsuchte eine Jackentasche. Auch Schubladen wurden aufgezogen auf der Suche nach Wertsachen. Alles zweifelsfrei dokumentiert von einer Videokamera, die der Sohn der 84-Jährigen als Vorsichtsmaßnahme gegen die fortschreitende Krankheit installiert hat.
Dieses Video wurde der Rumänin vor Gericht zum Verhängnis. Damit konfrontiert, legte sie ein Geständnis ab und entschuldigte sich. „War es Ihr Plan, die alte Frau zu bestehlen?“, fragte Richter Geisler. „Ja, aber wir haben nichts mitgenommen.“ Und warum gerade diese Frau? „Wir haben an vielen Wohnungstüren geläutet.“
Milderungsgründe konnten Richter und Staatsanwalt keine erkennen. 2014 hatte die Rumänin in Inzing einem 89-jährigen Blinden 100 Euro abgenommen. In Deutschland ist eine Verurteilung wegen Erschleichung von Leistungen aktenkundig.
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