Vor Prozess-Neustart

Terror-Angeklagter kam von U-Haft in Schubhaft

Salzburg
01.06.2018 20:03

Abid T. (27) wäre am Freitag eigentlich frei gelassen worden. Das Landesgericht Salzburg hat den Marokkaner enthaften lassen. Grund: Es gäbe keinen dringenden Tatverdacht mehr. Doch sein Anwalt, der T. aus der Justizanstalt Garsten abholen wollte, musste ohne ihn wieder fahren. Denn: T. kam umgehend in Schubhaft.

Die „Krone“ berichtete: Am 5. Oktober 2017 wurde Abid T. zu sechs Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig. Wegen der angeblichen Mitgliedschaft bei der Terrororganisation Islamischer Staat. Laut Anklage soll der Marokkaner quasi als „IS-Scout“ fungiert und zwei Attentätern der Pariser Terror-Zelle geholfen haben. Zwei weitere „IS-Helfer“ wurden deswegen schon rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. Doch im Falle von T. hat der Oberste Gerichtshof das Urteil zur Gänze wieder aufgehoben.

„Keine terrorismusrelevanten Informationen“
Mit der Begründung, dass es „keine terrorismusrelevanten Informationen“ gegeben habe, die T. weitergeleitet habe. Laut OGH konnte das Landesamt für Verfassungsschutz auf dem Handy von T. - dem zentralen Beweisstück der Anklage - „kein Bezug zu terrorismusgeneigten Personen“ erheben. Auch im Urteil stand nichts von konkreten Terror-Infos, die der Angeklagte weitergegeben haben soll. Deswegen ordneten die Höchstrichter eine Neudurchführung des Prozesses an, der bereits am Donnerstag in Salzburg stattfindet.

T.s Verteidiger Wolfgang Blaschitz stellte nach der OGH-Entscheidung einen Enthaftungsantrag. Am Freitag wurde T. im Rahmen einer Haftprüfung enthaftet: „Es ist nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht auszugehen. Maßgeblich dafür war die aktuelle Entscheidung des OGH“, bestätigt Sprecher Peter Egger. Der zuständige Staatsanwalt meldete Beschwerde an.

Blaschitz: „Werde Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen“
Doch als der Wiener Anwalt seinen Mandanten aus der Justizanstalt Garsten abholen wollte, musste er alleine wieder heimfahren: „Mir wurde die Herausgabe meines Mandanten verweigert. Ich werde Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen“, kündigte Blaschitz an.

Sein Mandat ist jetzt nämlich in Schubhaft. Das sei eigenartig, so Blaschitz, da T. keinen Asylantrag gestellt habe - damals im Sommer 2017 wurde er von Belgien nach Österreich ausgeliefert, eben wegen der Vorwürfe. Im Hinblick auf den neuen Prozess betont Blaschitz aber: „Ich werde alles daransetzen, dass es zu einem Freispruch kommt.“

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

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