Vereine betroffen

Datenschutz neu: Fragen und Antworten

Steiermark
10.05.2018 08:00

Nur noch wenige Tage, dann tritt die umstrittene EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft (wir berichteten): Sie merken es vielleicht an E-Mails, in denen Sie aufgefordert werden, der weiteren Zusendung diverser Firmen-Informationen zuzustimmen! Doch vieles ist noch unklar - Experte Karl Schneeberger von der steirischen Arbeiterkammer bringt für uns Licht ins Dunkel. Was ist die Grundidee des Datenschutzrechts?

Was ist die Grundidee des Datenschutzrechts?

Jede Person hat das Recht auf Schutz von Daten, die sie persönlich betreffen - es geht da um die Privatsphäre.

Wer muss sich daran halten?

Sobald eine Person, Behörde, Einrichtung etc. Daten von jemandem verarbeitet, unterliegt sie dem Datenschutzrecht und muss Verpflichtungen einhalten. Mit 25. Mai ist die Schonfrist für die Umsetzung vorbei - das gilt natürlich auch für Vereine.

Warum gibt es die neue Verordnung überhaupt?

Weil es sich die EU zum Ziel gesetzt hat, das Datenschutzrecht zu vereinheitlichen.

Muss sich jemand vor den Neuerungen fürchten?

Fürchten muss sich niemand. Die neue Verordnung soll Daten schützen und sicherstellen, dass jeder Mensch genau weiß, wer welche Daten von ihm verarbeitet und vor allem zu welchem Zweck. Und wann er diese Daten wieder löscht.

Gilt das auch für meine privaten Daten, etwa jene auf dem Handy?

Nein, wenn man mit privaten Telefonlisten, Facebook, WhatsApp am Privathandy arbeitet, bleibt das Datenschutzrecht außen vor. Es gilt aber sehr wohl für jene Unternehmen, die die sozialen Online-Netzwerke oder technischen Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Was versteht man eigentlich unter „personenbezogenen Daten“?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Der Name einer Person ist da das gängigste Kriterium.

Und was sind „sensible Daten“?

Informationen über die rassische und ethnische Herkunft, über politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, über die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Gesundheitsdaten und welche zum Sexualleben. Eine Verarbeitung dieser Infos ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Unter welchen Bedingungen dürfen meine personenbezogenen Daten denn verarbeitet werden?

Grundsätzlich nur, wenn man seine Einwilligung dazu gegeben hat. Das gilt zum Beispiel für Verträge oder wenn es sich um lebenswichtige Informationen, etwa bei einem Notfall, handelt.

Kann ich meine Daten wieder löschen lassen?

Ja, jeder kann verlangen, dass seine personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, zum Beispiel, wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden.

An wen kann ich mich bei einer Verletzung meiner Rechte wenden?

Am besten direkt an die österreichische Datenschutzbehörde und dort dann Beschwerde einlegen.

Gibt es noch eine Schonfrist für Vereine oder muss jetzt gehandelt werden?

Alle gespeicherten Daten müssen mit 25. Mai in einem Verzeichnis dokumentiert werden. Das muss ohne Ausnahme vorgelegt werden, wenn es die Datenschutzbehörde verlangt.

Interessierte bekommen Informationen, Formulare und Tipps auf der Homepage der Datenschutzbehörde unter www.dsb.gv.at.

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