Der 17-Jährige - mittlerweile hat er wieder Haare auf dem ehemals kahlgeschorenen Kopf - gab an, bereits in der Hauptschule in Neonazi-Kreise gekommen zu sein. "Ich bin mit den Leuten zusammengesessen und habe viel Spaß gehabt", schilderte er. Außerdem hätten "immer alle geredet, dass es so nicht weitergeht, wenn man auf die Straße geht, sieht man lauter andere Kulturen", versuchte er seine Begeisterung für rechtsradikale Thesen zu erklären. "Das ist ja alles längst vergangen, es weiß heute jeder, dass das nicht zum Ziel geführt hat", meinte Richter Raimund Frei.
Mitschüler wandte sich an Lehrer
Ein Ortswechsel, den die Eltern veranlasst hatten, half nicht viel, denn der hoffnungsvolle Sprössling fand auch in der neuen Schule wieder Gleichgesinnte. "Ewiggestrige gibt's auf der ganzen Welt", kommentierte der Richter diesen Umstand. "Seine Sprüche und seine Musik waren auffällig. Aber bei den Fotos im Internet habe ich mir gedacht, das ist nicht mehr lustig", schilderte ein Mitschüler. Auf den Bildern waren neben Hitler auch Wehrmachtsoldaten, Keltenkreuz, Reichskriegsfahne und Totenkopf samt SS-Runen zu sehen. Der Mitschüler wandte sich an einen Lehrer, und schließlich wurde die Polizei eingeschaltet.
"Er war sich immer bewusst, dass man diese Dinge nicht veröffentlichen darf", war Staatsanwältin Cornelia Koller überzeugt. "Er hat ein einseitiges, fragliches Halbwissen aus der Szene und seinem Freundeskreis", so der Verteidiger. Angeblich hat der Angeklagte in der Hauptschule vom Dritten Reich so gut wie gar nichts gehört. "Es tut mir alles leid, es war ein Blödsinn", meinte der Beschuldigte. "Ich seh' jetzt eh, dass es mir nichts gebracht hat", meinte er. "Ja, das schaffen wenige, mit 17 schon ein Geschworenenverfahren", pflichtete ihm der Richter bei.
17-Jähriger muss Antiaggressionskurs absolvieren
Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig für schuldig wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Er wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, bekommt einen Bewährungshelfer und muss einen speziellen Antiaggressionskurs machen, in dem es um seine Einstellung zur NS-Zeit gehen wird. "Ganz nehmen wir Ihnen den Gesinnungswandel nicht ab, es ist höchstens ein Schritt in die richtige Richtung", so der Richter. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.










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