Der Polizist war verurteilt worden, weil er seine Kollegin - noch dazu im Dienst, auf nächtlicher Streife an der Mur - vergewaltigt haben soll. Der Angeklagte leugnete die Vorwürfe und behauptete, die sexuelle Initiative sei von der Polizistin selbst ausgegangen. Das Gericht glaubte das nicht.
Kollegen sollen Alibi bezeugen
Laut Verteidiger Gerhard Ruhri hat der OGH am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Beschwerde des Polizisten stattgegeben: In der ersten Verhandlung seien zahlreiche Beweisanträge des Angeklagten abgewiesen worden. Unter anderem habe er die Einvernahme von mehreren Kollegen beantragt, die beweisen hätten sollen, dass er den Übergriff zeitlich gar nicht begehen hätte können. Noch heuer soll neu verhandelt werden.
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