Althaus-Prozess

Urteil gegen deutschen Politiker rechtskräftig

Steiermark
06.03.2009 14:38
Das strafrechtliche Verfahren nach einem tödlichen Skiunfall gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (50) ist seit Freitag abgeschlossen, das Urteil rechtskräftig: Wie vom obersteirischen Landesgericht Leoben mitgeteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet, wodurch das am Dienstag im Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung verhängte Geldstrafe Rechtskraft erlangt hat.

Gegenstand der Verhandlung war die Kollision zwischen dem CDU-Politiker und einer 41-jährigen Slowakin am 1. Jänner auf einer Skipiste auf der Riesneralm, bei der die Frau tödlich und Althaus schwerst verletzt worden waren.

Geldstrafe für Althaus
In der am Dienstag kurzfristig anberaumten und drei Stunden später abgewickelten Hauptverhandlung war der CDU-Politiker zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen, insgesamt 33.300 Euro, die Übernahme der Verfahrenskosten und 5.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt worden. Weitere Schadensersatzzahlungen werden auf dem Zivilrechtsweg verhandelt und sollen schon weit gediehen sein. Althaus hat laut seinem deutschen Anwalt zugesagt, für das hinterbliebene Kind der getöteten 41-jährigen Skifahrerin mehr zu tun, als es seine gesetzliche Pflicht sei.

Während der Anwalt als Machthaber Althaus' das Urteil am Dienstag sofort angenommen hat, gab der Anklagevertreter zunächst keine Erklärung ab, was automatisch eine dreitägige Einspruchsfrist in Gang setzte.

Grosz: "Skandalöse Abwicklung"
Die Art des Verfahrens und auch das Strafausmaß war seither in Justizkreisen und in der Öffentlichkeit zum Teil heftig diskutiert worden. Am Freitag kündigte BZÖ-Abgeordneter Gerald Grosz eine Disziplinaranzeige gegen die Staatsanwaltschaft und die Justizbehörden an. Grosz sprach von einer "skandalösen Abwicklung" und einem "Privilegienprozess": Die österreichischen Justizbehörden seien nicht "Handlanger der deutschen Politik und deren Wahlkampfplanung".

Indessen stellte ein Sprecher der Reha-Klinik in Allensbach, in der der bei am Skiunfall am Neujahrstag selbst schwer verletzte Politiker behandelt wird, in Aussicht, dass die Ärzte voraussichtlich am 17. März über den Heilungsverlauf und die weiteren Perspektiven berichten werden. Bis dahin werde Althaus aller Voraussicht nach weiter in der Klinik bleiben.

Althaus bleibt Spitzenkandidat
Am Donnerstag hatte der CDU-Politiker angekündigt, sich der Wiederwahl beim Wahlgang im August zu stellen. Am 14. März wird ihn seine Partei auf einer Landesdelegiertenkonferenz zum Spitzenkandidaten wählen.

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