Ein Dutzend Mal hatte die Steirerin zugestochen und den Ex-Geliebten getötet. "Aus Todesangst", sagte sie damals - das sagt sie auch jetzt noch. Es war die Anzahl der Stiche, die das Gericht im Vorjahr zu der Annahme kommen ließ, dass es sich um eine "schwer gewalttätige Handlung mit Tötungsabsicht" gehandelt habe. Urteil: drei Jahre. Der Oberste Gerichtshof befand aber: Es könnte sich doch um Notwehr gehandelt haben: Neuauflage!
"Ex" Waffe entrissen und zugestochen
Sie liebte einen anderen, der "Ex" war eifersüchtig und betrunken. Im Streit soll er ihr ein Messer angesetzt und gedroht haben, er würde ihr "den Kopf abschneiden". Irgendwie war es der Frau gelungen, ihm die Waffe zu entreißen - da stach sie zu. Viel hat ihr die Neuauflage nicht gebracht: Neues Urteil: Zwei Jahre und neun Monate - nicht rechtskräftig.
von Heinz Weeber und Werner Kopackca, "Steirerkrone" und steirerkrone.at
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