Sie wollten ein paar unbeschwerte Tage in Kroatien genießen, doch für Josef Gütl und seine Frau Helga endete am 12. Mai die Urlaubsfahrt bereits an der slowenischen Grenze - und mit viel Ärger über die dortigen Behörden. Grenzbeamte stoppten das Wohnmobil, kontrollierten die Reisepässe der beiden Steirer. Die waren allerdings seit Oktober 2007 abgelaufen. "Daraufhin mussten wir eine Stunde lang warten, bis uns gesagt wurde, dass wir nicht nach Kroatien einreisen dürfen und wieder zurück nach Österreich müssen", empört sich der Gleisdorfer gegenüber der "Steirerkrone". Zusätzlich kassierten die übereifrigen Slowenen noch 41 Euro Geldstrafe.
Schadenersatz
Tags darauf wandte sich der 54-Jährige an die österreichische Botschaft in Laibach, die ihm bestätigte, dass dieses Vorgehen klar widerrechtlich war - schließlich dürfen Reisepässe bis zu fünf Jahre abgelaufen sein! Josef Gütl will jetzt die Republik Slowenien auf Schadenersatz klagen: "Auch unser Außenministerium hat mir zu rechtlichen Schritten geraten, weil solche Fälle anscheindend immer öfter vorkommen."
von Gerald Schwaiger, "Steirerkrone"
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