Riesentrubel in Graz

Natascha kommt als Zeugin – wegen ihrer Mutter

Steiermark
10.05.2008 16:16
Für großes Interesse bei den in- und ausländischen Medien sorgt der Prozess am kommenden Donnerstag (15. Mai), den der pensionierte Fürstenfelder Richter Martin Wabl in Zusammenhang mit der Kampusch-Entführung angestrebt hat. Wabl vertritt nach wie vor die Meinung, dass Nataschas Mutter Brigitta Sirny an der Entführung beteiligt war. Nach Angaben des Gerichtssprechers Friedrich Moshammer haben sich bisher bereits mehr als 30 Medienvertreter angemeldet.

Ohne Akkreditierung wird es für Journalisten keinen Zutritt zur Verhandlung geben, so Moshammer. Zuschauer benötigen ebenfalls Zählkarten. Ob diese aber überhaupt ausgegeben werden, steht noch nicht fest. Sollten nämlich sämtliche Plätze im Saal von Medienvertretern beansprucht werden, wird es keine Zuschauerkarten geben, da Stehplätze im Verhandlungssaal nicht vorgesehen sind.

Kampusch-Mutter als Klägerin
Nach mehreren Prozessen ist nun wieder Brigitta Sirny die Klägerin, die dagegen auftritt, dass Wabl sie beschuldigt, an der Entführung ihrer Tochter beteiligt gewesen zu sein. Wabl hat ein zahlreiche Zeugen beantragt, die seine Theorie untermauern sollen. Richter Jürgen Schweiger hat für den 15. Mai elf Zeugen geladen, unter ihnen auch Natascha Kampusch und ihren Vater Ludwig Koch. Außerdem den Arzt Max Friedrich, der nach dem Verschwinden des Mädchens ein Gutachten erstellt hatte, das besagte, es sei vor der Entführung zu keinem sexuellen Missbrauch gekommen. "Hofrat Geiger hat mir gegenüber gesagt, dass die Polizei einen Tatverdacht gegen die Mutter gehabt hat, diesen aber nach dem Gutachten fallengelassen hat", erklärte Wabl beim Prozessauftakt heuer im April in Gleisdorf.

Auch Ex-Spitzenkriminalist Ernst Geiger als Zeuge
Unter den Zeugen sind auch der ehemalige Wiener Spitzenkriminalist Ernst Geiger sowie Max Edelbacher, der Ex-Chef des Wiener Sicherheitsbüros. Die Verhandlung wurde bis 18.00 Uhr anberaumt. Ein sofortiges Urteil ist eher unwahrscheinlich, es dürfte - wie im Zivilgericht meist üblich - schriftlich erfolgen.

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