Antrag eingereicht

Tierfreund will Jagd auf seinem Grund verbieten

Tierecke
19.05.2015 08:54
In Deutschland mussten aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes schon einige Grundstücke jagdfrei gestellt werden - und es werden immer mehr Hektar Wiesen, Wälder und Felder in verschiedenen Bundesländern. Auch in Österreich sind nicht alle Eigentümer mit der Jagd auf ihrem Grund und Boden einverstanden. Die "Initiative zur Abschaffung der Jagd" und der Österreichische Tierschutzverein wollen dafür sorgen, dass diese in Deutschland losgetretene "Lawine" nun auch in Österreich ins Rollen kommt.

Christian Nittmann von der "Initiative zur Abschaffung der Jagd": "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Grundstückseigentümer in Österreich die Jagd auf ihrem eigenen Grundstück zulassen müssen, auch wenn sie diese ablehnen. Daher ist es notwendig, ihnen dieselben Möglichkeiten des Austrittes einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist."

Jagdgegner hoffen auf ähnlich Urteile in Österreich
Bereits im Jahr 2012 entschied das höchste europäische Gericht zulasten Deutschlands, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Da die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten Zusatzprotokolle auch in Österreich wirksam sind, hoffen Jagdgegner nun auf ähnliche Urteile in Österreich. So habe ein Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich bereits einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt, weil er das Töten von Tieren aus ethischen Gründen kategorisch ablehne, berichtet Jagdgegner Nittmann.

Niederösterreicher will auf seinem Grund keine Jagd mehr
Bis dato ist in Österreich ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschhaft aus Gewissensgründen nicht möglich. Der betroffene Niederösterreicher müsse es daher "entgegen seiner Grundüberzeugung mitansehen, wie Tiere auf seinem Grund getötet werden", so Nittmann. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins, stellt dazu fest: "Die Bundesländer täten gut daran, ihre Jagdgesetze zu ändern. Denn am Ende werden die Grundstücke von Antragstellern, die die Jagd auf ihrem Grundstück nicht mehr dulden wollen, jagdfrei gestellt werden müssen - auch wenn sich die zuständige Behörde anfangs dagegen sträuben sollte."

"Wird sein Recht einfordern"
Der Antragsteller aus dem Bezirk Mödling hoffe auf eine rasche Befriedung seines Grundstückes und sei andernfalls gewillt, sein Recht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzufordern, gibt Nittmann an. Unterstützt wird er dabei von der "Österreichischen Initiative zur Abschaffung der Jagd", dem Österreichischen Tierschutzverein und dem deutschen Rechtsanwalt Dominik Storr, der als einer der Anwälte das eingangs erwähnte Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland erstritten hatte. Weitere Grundstückseigentümer aus Österreich hätten bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen.

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