Sanktion für "Faule"

12.577 Steirern wurde ’09 die AMS-Hilfe gestrichen

Steiermark
30.01.2010 17:45
Noch nie ist so vielen Arbeitslosen vom AMS die finanzielle Unterstützung gestrichen worden wie im vergangenen Jahr. 12.577 Steirer, die keinen Job angenommen oder Termine versäumt hatten, rutschten aus der sozialen Hängematte.

1.488 (plus 20 Prozent im Vergleich zu 2008) hatten keinen neuen Posten angenommen bzw. sich erst gar nicht um eine angebotene Stelle beworben - was dem sonst so besonnenen Chef des Arbeitsmarktservice die Zornesröte ins Gesicht treibt...

"Selbstverständlich schlagen wir nur Jobs vor, die gesetzlich auch zumutbar sind. Außerdem vereinbaren wir, wie und bis wann eine Bewerbung erfolgen soll. Wenn der Arbeitslose dann aber untätig bleibt, gibt's halt Sanktionen!", wettert Karl-Heinz Snobe. Will heißen: vorerst sechs Monate lang keine "Arbeitslose".

6.440 Steirer (plus 14 Prozent) "vergaßen" 2009 ihren Termin beim Arbeitsamt (Kontrollbesuch, Beratungsgespräch) und eine entsprechende Entschuldigung - woraufhin die finanzielle Unterstützung bis zur nächsten Meldung beim AMS auf Eis gelegt wurde. Snobe: "Die Arbeitssuche ist anstrengend, Termine sollten also unbedingt eingehalten werden."

4.649 Gemeldete bekamen vier Wochen lang kein Geld, weil sie von sich aus kündigten. In Fürstenfeld ist man übrigens am nachlässigsten.

Drei Paragrafen ermöglichen Sanktionen für Arbeitslose:

  • Paragraf 10 besagt, dass der Bezug von Arbeitslosengeld in der Regel für sechs Wochen eingestellt wird, wenn jemand einen angebotenen Job nicht annimmt bzw. sich gar nicht erst dafür bewirbt.
  • Paragraf 11 besagt, dass nach der Auflösung eines Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer dieser für die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld beziehen kann.
  • Paragraf 49 besagt: Wenn jemand zu einem Kontrolltermin ins AMS kommen soll und diesen Termin unentschuldigt versäumt, erhält er so lange kein Arbeitslosengeld, bis er sich wieder beim Arbeitsmarktservice meldet.
  • Behandelt wird jeder einzelne Fall unter Einbeziehung der Sozialpartner.

Die Spitzenreiter bei den Paragraf-10-Sanktionen:

  • Graz mit 535 Fällen (plus 22 Prozent)
  • Fürstenfeld mit 72 Fällen (plus 167 Prozent)
  • Feldbach mit 150 Fällen (plus 18 Prozent)

Ausreißer nach oben bei den Paragraf-49-Sanktionen:

  • Graz mit 2.108 Fällen (plus 5 Prozent)
  • Deutschlandsberg mit 658 Fällen (plus 19 Prozent)
  • Judenburg mit 306 Fällen (plus 53 Prozent)
  • Leoben mit 387 Fällen (plus 29 Prozent)

Bei den Paragraf-11-Sanktionen wurde in allen Bezirken ein Rückgang verzeichnet.

von Gerald Schwaiger ("Steirerkrone") und steirerkrone.at

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