Richter Christoph Lichtenberg begründete den Freispruch damit, dass es unterschiedliche Deutungen des Spiels gebe und unter Anwendung der Unklarheitsregel zugunsten der Angeklagten zu entscheiden sei. Es gebe auch deutliche Unterschiede zu einem "Shooter-Spiel". "Die Schwelle der Verhetzung ist nicht erreicht, ich würde auch den Vorsatz verneinen", so der Richter Freitagmittag in der Urteilsbegründung. Staatsanwalt Johannes Winklhofer meldete Berufung und Nichtigkeit an.
Bei dem von Ziehharmonikaklängen untermalten "Spiel" ging es laut Anleitung darum, mit einem Zielkreis die aus einer alpinen Landschaft mit Bauwerken wie Kirche und Rathaus und dem Grazer Schloßberg hochwachsenden Minarette aufzuhalten und auftauchende Muezzine "wegzuklicken". Dafür gab es Punkte. Am Ende poppte eine Umfrage auf, unter anderem zu Burka- und Bauverbot für Moscheen und Minarette.
Über Reaktionen "aus allen Wolken gefallen"
Staatsanwalt Johannes Winklhofer, der das Spiel als "hochgefährlich" darstellte, hatte argumentiert, dass mittels bewusst erzeugter Bilder zu Hass und Verachtung aufgerufen und möglicherweise sogar eine Reaktion von islamischen Fundamentalisten provoziert würde. Zu diesen Mitteln habe Kurzmann "aus der Notlage" heraus gegriffen, um in einem ruhigen Wahlkampf Aufmerksamkeit zu erzielen: "So etwas passiert nicht, so etwas muss man wollen."
Die Angeklagten und deren Anwälte waren dagegen bemüht, das Spiel als harmloses Geschicklichkeitsspiel darzustellen. Auf die Idee, es für den steirischen Wahlkampf zu adaptieren, sei man überhaupt erst durch die Äußerung von Anas Shakfeh (damals Vorsitzender der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Anm.) gekommen, der für jede Landeshauptstadt ein Moschee mit Minarett gefordert hatte. So habe die steirische FPÖ Segert, der das Spiel unter dem Namen "Minarett Attack" in der Schweiz konzipiert hatte, den Zusatzauftrag erteilt - um 400 Euro. Man sei "aus allen Wolken gefallen" über die Reaktionen in Österreich, zumal es in der Schweiz praktisch keine Welle der Empörung oder Anzeigen gegeben habe, so die Anwälte.
Urteil für FPÖ "richtungsweisend"
"Es darf keine Diskussionsverbote über brisante gesellschaftspolitische Themen geben", begrüßte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl den Freispruch Kurzmanns und sprach von einer "logischen, wichtigen und richtungweisenden Entscheidung". Auch Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache zeigte sich froh und erleichtert über das Urteil.
Vor dem Prozess hatten Aktivisten der Sozialistischen Jugend gegen Rassismus und Korruption am Eingang zum Grazer Straflandesgericht protestiert. Hinter Politikermasken wollte man darauf aufmerksam machen, "dass die Freiheitliche Partei mit all ihren Abspaltungen in den letzten Jahren vermehrt durch rassistisches Fehlverhalten, aber auch mit Korruptionsvorwürfen Schlagzeilen gemacht hat". Nach dem Urteil zeigte man sich enttäuscht: "Wir akzeptieren das Urteil. Die Vorwürfe der Angstmache bleiben aber aufrecht."
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