Beamter packt aus:

“Zu wenig Kontrolle bei Sozialhilfe für Ausländer”

Österreich
17.09.2016 16:45

"Mir liegt unser Österreich am Herzen. Schreiben Sie bitte über diesen Wahnsinn bei der Auszahlung der Mindestsicherung", packt jetzt ein Wiener Beamter (*) der Magistratsabteilung 40 über die Missstände im Sozialsystem aus. Er will, dass "dieses Desinteresse an jeder Kontrolle" gestoppt wird. Eines der vielen Fallbeispiele: Eine EU-Ausländerin erhält an Sozialgeld für sich und ihre elf Kinder 5200 Euro. Netto.

Im Gedränge Hunderter Touristen packt der Magistratsbeamte im Schanigarten des Café Aida am Stephansplatz eine dicke Klarsichtmappe mit Unterlagen aus: "Bitte: Sie müssen mir versprechen, niemandem meinen Namen zu nennen - die feuern mich sofort, wenn sie auf mich kommen." "Die" sind seine Vorgesetzten, die offenbar nicht wollen, dass die Öffentlichkeit erfährt, was sich derzeit an den Schaltern der Wiener Magistratsabteilung 40 (Soziales) abspielt.

"Wir Beamte sollen keine Fragen stellen"
"Aber die Abteilungsleiter befolgen auch nur Befehle. Von ganz oben. Wir sollen den 'Ball flach halten', alle Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv erledigen, keine Fragen stellen", erhebt der MA-40-Mitarbeiter schwere Vorwürfe. Bis zu 500 "Kunden" betreuen er und seine Kollegen an jedem Vormittag allein in diesem einen "Sozialzentrum".

Die Aufzeichnungen des Beamten zeigen dann sehr gut, wer in Wien derzeit extrem hohe Mindestsicherungs-Zahlungen erhält. Der Magistratsmitarbeiter legt gleich mehrere "absolut nicht außergewöhnliche" Fälle vor:

  • Ein Asylberechtigter kommt mit Ehefrau und fünf Kindern mit der Mindestsicherung und dem Kindergeld auf 3300 Euro netto.
  • Einer bereits seit Jahren in Wien lebenden, stets arbeitslosen Ausländerin mit ihren elf Kindern ermöglicht der Steuerzahler ein Netto-Einkommen von monatlich 5200 Euro.
  • Ein geringfügig beschäftigter Nicht-Österreicher kassiert für sich, seine Ehefrau und seine zehn Kinder noch 3580 Euro Mindestsicherung inklusive Kindergeld.
  • Ein erst seit Kurzem asylberechtigter Migrant will nun seine Ehefrau und 15 Kinder aus seiner Heimat nach Österreich holen. Diese Familie könnte dann mindestens 6600 Euro Sozialhilfe und Kindergeld beziehen ...

Zur neuen Wohnung noch 1500 Euro "Möbel-Geld"
"Nein, das sind keine Einzelfälle. Jeder Österreicher sollte sich dazu überlegen: Wie viel müssen sie in ihrem Job brutto verdienen, damit sie auf derart hohe Netto-Bezüge kommen?", fragt der MA-40-Beamte. Zu diesen Sozialhilfe- und Kindergeld-Beträgen kämen aber noch weitere Zahlungen: etwa die Begleichung von hohen Mietrückständen sowie mit dem Bezug einer neuen Wohnung auch eine "Einrichtungspauschale" von 1500 Euro pro Mindestsicherungsbezieher.

"Dafür sollten sie Belege abliefern. Aber was wir da kriegen, ist eine Frechheit", sagt der MA-40-Mitarbeiter. Auf einem Zettel eines Mindestsicherungsbeziehers sei etwa nur in Handschrift hingekritzelt gewesen: "Ich habe Möbel um 800 Euro gekauft." Ohne einen Firmenstempel. Andere shoppen mit ihrem Möbel-Geld sogar in Elektro-Großmärkten.

"Gefälschte Pässe: Keine Infos an Polizei"
"Wir sollen ja gar nicht nachprüfen, ob die Angaben der nicht-österreichischen Mindestsicherungsempfänger stimmen", behauptet dazu der Beamte. Und: "Wer kontrolliert, ob die vielen Kinder der Asylberechtigten überhaupt im Land sind?" Ebenso werde die Echtheit der vorgelegten Dokumente kaum geprüft - dafür gebe es mündliche Weisungen: "Wir sollen keinesfalls die Polizei zu rufen, wenn uns gefälschte Ausweise und Urkunden gezeigt werden. Wir sollen 'nicht so genau hinsehen'."

Wird trotzdem nachgefragt, komme es zu kuriosen Situationen: "Einige Asylberechtigte wissen bei ihren vielen - angeblichen - Kindern gar nicht, ob die männlich oder weiblich sind."

Den Asylberechtigten will der Beamte "gar keinen Vorwurf machen": "Ich bin kein FPÖ-Anhänger, ich hab' nix gegen Ausländer. Die wären ja blöd, wenn sie unser Geld nicht nehmen würden. Aber die Politiker ganz oben, die genau wissen, was sich hier bei uns an den Kundenschaltern abspielt, die sind schuld. Und jetzt hat der gesetzlich erlaubte Familiennachzug erst begonnen, das wird noch alles schlimmer."

Aus dem Stadtrats-Büro: "Alles läuft korrekt ab"
Von einer Mitarbeiterin der zuständigen Wiener Sozialstadträtin werden die Vorwürfe zurückgewiesen: Alles laufe rechtlich korrekt ab. Auch für sämtliche Kinder der Mindestsicherungsbezieher seien Identitätsnachweise vorzulegen, die erwähnten mündlichen Weisungen wären rechtswidrig.

Fakten zur Mindestsicherung:

  • Offiziell werden in Wien an jeden Mindestsicherungsbezieher 837,76 Euro ausbezahlt, falls der volle Bezug genehmigt worden ist. Inoffiziell sei der Betrag oft höher.
  • 2015 haben in Österreich 284.374 Personen Mindestsicherung erhalten, das ist gegenüber dem Jahr davor ein Anstieg um 10,9 Prozent. Allein in der Stadt Wien belastet die Auszahlung der Mindestsicherung das Budget mit mehr als 544 Millionen Euro, bereits 180.646 Personen beziehen diese Sozialhilfe (Stand Ende 2015).
  • Mit Erhalt eines positiven Asylbescheids sind auch Migranten sowie Flüchtlinge bezugsberechtigt. Seit Herbst 2015 wurden etwa 119.000 Asylanträge gestellt. In einigen Bundesländern ist eine Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte geplant, in Wien jedoch nicht.

(*) Die Identität des Zeugen wird geschützt. Zu allen genannten Fällen sind die vollen Namen der Mindestsicherungsbezieher bekannt.

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