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19.10.2023

MOBILITÄT IN NIEDERÖSTERREICH WEST

Machen Sie sich und Ihr Auto winterfit

Was es zu beachten gilt
Fotos: istockphoto
Fotos: istockphoto

Jeder Autolenker muss vor Fahrtantritt für ausreichende Sicht sorgen. Nicht nur die Windschutzscheibe, sondern alle Fenster, das Dach, Beleuchtung und Nummerntafeln müssen von Schnee und Eis befreit werden. Das bloße Freimachen eines kleinen Sichtfensters auf der Windschutzscheibe ist strafbar, ein Warmlaufenlassen des Motors vor Fahrtantritt ist ausdrücklich verboten und strafbar.

Schneematsch verschmutzt die Scheiben. Achten Sie auf ausreichend Frostschutz, damit Ihre Scheibenwaschanlage nicht einfriert. Ein Gummipflegestift zum Schutz der Kunststoffdichtungen an den Türen und ein Türschlossenteiser für Autos älteren Baujahres sind unentbehrliche Helfer.

Damit Sie ihre Autobatterie im Winter nicht in Stich lässt, überprüfen Sie diese rechtzeitig persönlich auf ihren Ladezustand oder vereinbaren Sie einen Termin zum Wintercheck in Ihrer Fachwerkstätte. Für Fahrer von Elektroautos gibt es Tipps, wie die Batterie bei niedrigen Temperaturen nicht an Kapazität verliert. 10x

Winterreifen sind Pflicht, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen: Also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Winterreifenpflicht ist zwischen 1. November und 15. April. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Winterreifen beträgt 4 Millimeter.