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28.01.2024

KARRIERE MIT LEHRE IN KÄRNTEN

Das erste eigene Konto

Foto: deagreez -stock.adobe.com

Der Traum von der finanziellen Unabhängigkeit beginnt für viele Jugendliche mit der Eröffnung ihres ersten eigenen Kontos.

Heute werden fast alle notwendigen Geldtransaktionen, wie Gehaltszahlung oder die Bezahlung diverser Rechnungen, bargeldlos abgewickelt. Daher ist die Eröffnung eines Girokontos für den Erhalt und die Erledigung diverser Zahlungen erforderlich. Spätestens beim ersten eigenen Gehalt eröffnen Jugendliche also ihr eigenes Konto. Da Kinder und Jugendliche kaum Erfahrungen in Geldangelegenheiten haben, genießen sie bei Bankgeschäften einen besonderen rechtlichen Schutz. 

Banken, Sparkassen und Kreditinstitute haben daher bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht nur die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) über die Geschäftsfähigkeit Jugendlicher, sondern zusätzlich besondere Sorgfaltspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) zu beachten. Mündige Minderjährige können ab dem 14. Geburtstag, sofern sie regelmäßige Einkünfte aus eigenem Erwerb (z.B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) beziehen, ohne Zustimmung ihrer Eltern ein Girokonto eröffnen und über dieses soweit selbstständig verfügen. Allen anderen Jugendlichen darf die Bank oder der sonstige Zahlungsdienstleister nur mit ausdrücklicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein Girokonto eröffnen.

Info

Auskünfte über die Eröffnung eines Girokontos bekommen Jugendliche mit eigenem Einkommen bei ihrer Bank.