Rassistische Theorien

Aufregung um Bachelor-Arbeit an der FH Joanneum

Steiermark
21.05.2019 15:32

Eine offenbar auf rassistische Theorien zurückgreifende Bachelorarbeit sorgt an der Fachhochschule Joanneum für Aufregung. So kann man darin etwa lesen, dass der IQ von „Europiden im Durchschnitt höher sei als jener von Negriden“. Die steirische Wissenschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) will den Vorgang, der zur Approbation der Arbeit geführt hat, von externer Seite untersuchen lassen.

„Die Inhalte entsprechen dezidiert nicht den Werten der FH Joanneum und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Bachelorarbeit beschäftigte sich 2018 mit der „innerartlichen Variation des menschlichen Vokaltraktes und der Stimme“.

Wie am Wochenende durch Medienberichte bekannt wurde, wurde sie dennoch angenommen und vom ersten - externen - Gutachter mit „sehr gut“ und auch von einem weiteren Lehrenden positiv beurteilt - obwohl FH-interne Personen von „sehr auffälligen Formulierungen und Inhalten“ berichteten, wie es die Fachhochschule in ihrer Stellungnahme formulierte. 

Gutachten soll Klarheit bringen
Ein nun vom Wissenschaftsressort des Landes beauftragtes Gutachten soll die Ursachen und Vorgänge klären, die dazu führten, dass die umstrittene Arbeit am Studiengang für Logopädie schließlich approbiert wurde. Die Überprüfung werde vom früheren Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, Josef Marko, vorgenommen.

„Keine Basis für Aberkennungsverfahren“
Neben dem neu bestellten Leiter des Studienganges und internen Juristen sei die Arbeit mittlerweile auch vom Dokumentationsarchiv für Österreichischen Widerstand (DÖW) und weiteren Experten überprüft worden. „Aufgrund dieser bisher vorliegenden Stellungnahmen gibt es derzeit keine wissenschaftliche, formale oder rechtliche Basis, ein von vielen Seiten verlangtes Aberkennungsverfahren einzuleiten“, heißt es von der FH. Der externe Begutachter, der mittlerweile an einem deutschen Institut tätig ist, werde nicht mehr mit der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten beauftragt.

Anzeige bei Staatsanwaltschaft
Laut Landesrätin Eibinger-Miedl wird eine externe Kommission unabhängiger Expertinnen und Experten beauftragt, eine weitere Stellungnahme zur Wissenschaftlichkeit sowie der ethischen Dimension der betreffenden Bachelorarbeit abzugeben. Laut Pressestelle der FH Joanneum wurde die Kommission für Wissenschaftsethik der Österreichischen Akademie der Wissenschaften damit beauftragt. Darüber hinaus wurde seitens der Geschäftsführung der FH eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz übermittelt.

Um ähnlich gelagerte Fälle künftig zu vermeiden, werde „der gesamte Prozess von der Bestellung der Begutachterinnen und Begutachter für Bachelor- und Masterarbeiten über die Bewertungskriterien bis hin zur weiteren Überprüfung der extern betreuten Arbeiten durch FH-interne Personen“ an der FH evaluiert und optimiert. 

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