Internet und Telefon

Wie viel privat ist im Job erlaubt?

Wirtschaft
28.03.2011 18:02
Mal eben schnell mit Mama telefonieren, die privaten E-Mails abrufen oder Nachrichten online lesen – das kann im Laufe eines Arbeitstags schon vorkommen. Doch wie sieht es von der rechtlichen Seite her aus? Wann du Probleme bekommen kannst, erfährst du hier.

Internet und E-Mails 
Etwa sechs von zehn Arbeitnehmern greifen laut Arbeiterkammer zumindest einmal pro Tag privat aufs Internet zu. Ob das zulässig ist oder nicht, ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Dein Arbeitgeber kann die private Nutzung vollständig untersagen, kann aber auch Regelungen treffen, die eine Nutzung möglich machen. Sofern es keine Betriebsvereinbarung gibt, die das regelt, solltest du das Thema einmal ansprechen, um hier nicht in einen Fettnapf zu tappen. Üblicherweise gibt es einen Hausbrauch, an dem du dich orientieren kannst. 

In der Regel wird der Dienstgeber nichts gegen private Internetnutzung in Maßen haben, solange sie dich in deiner Produktivität nicht beeinträchtigt. Das gilt üblicherweise für Inhalte, die mit deiner beruflichen Tätigkeit zumindest entfernt zu tun haben bzw. einen Besuch von Nachrichtenportalen darstellen, mit denen du dich schnell auf dem Laufenden halten willst. Vorsichtig sein solltest du jedoch mit dem Download von Programmen, da du so möglicherweise einen Schaden verursachst. Und das kann dann sehr wohl böse ins Auge gehen, denn es hat schon Entlassungen aufgrund der Installation von Spielen gegeben.

Dasselbe gilt grundsätzlich auch für das Thema E-Mail. Solltest du deine berufliche Mailadresse auch privat benutzen, sei jedoch darauf eingestellt, dass dein Chef deine Mails kontrollieren darf. Er darf sie nicht lesen, dich jedoch darauf aufmerksam machen, wenn die private Nutzung für ihn nicht in Ordnung ist. Fallweise Nutzung ist jedenfalls nicht als Vertrauensverlust und somit auch nicht als Entlassungsgrund zu werten. Sei jedoch nur vorsichtig, wenn du bereits Verwarnungen erhalten hast. Denn dann sieht die Sache schon anders aus. 

Telefonate
Grundsätzlich gilt für Telefonate dasselbe wie für die Nutzung von E-Mail und Internetseiten: Es kann ein Verbot vom Arbeitgeber erlassen werden. Solange nichts geregelt ist, gilt: Wichtige Telefonate, die die Arbeitszeit und –leistung nicht weiter belasten, stellen keinen Entlassungsgrund dar. Auch dann nicht, wenn statt des Privathandys das Firmenfestnetz verwendet wird. Wichtige Gründe wären zum Beispiel familiäre Notfälle oder das Vereinbaren von Arztterminen. Eine konkrete Folge wird jedoch im Einzelfall zu prüfen sein. Denn hat es bereits Verwarnungen gegeben, gegen die verstoßen wurde, dann kann eine Entlassung durchaus durchgehen. Stundenlange Telefonate mit Freunden oder der Familie sind jedenfalls keine gute Idee. 

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