"Schweizer Kracher sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 und dürfen erst ab 18 Jahren gekauft oder besessen werden", erläuterte am Samstag der Villacher Polizeichef Erich Londer im ORF-Radio Kärnten. In Deutschland seien derartige Explosivmittel überhaupt verboten. Der Polizeikommandant appellierte angesichts der Tragödie an die Erwachsenen, Minderjährigen nicht derartige Gegenstände zu kaufen. Auch müssten die Kontrollen verschärft werden, sagte Londer.
15-Jähriger bei explosiven "Tests" getötet
Insgesamt 120 Schweizer Kracher hatten der 15-Jährige Villacher und seine gleichaltrigen Freunde, alle Schüler der Höheren Technischen Lehranstalt in Ferlach, im Zimmer des Elternhauses des Opfers zerlegt und das explosive Gemisch in einen Metallbehälter gefüllt. Diesen wollten sie später mit einer selbst konstruierten Fernzündung außerhalb des Hauses zur Explosion bringen. Die Jugendlichen stellten laut Polizei einige "Tests" mit dem explosiven Gemisch an, durch eine Fehlleistung kam es schließlich zur Detonation.
Die Eltern des Buben, die zu Hause waren, hielten Nachschau und fanden zu ihrem Entsetzen ihren leblos am Boden liegenden Sohn. Für den 15-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Wie die Polizei bekannt gab, hatte er sich zum Zeitpunkt der Detonation direkt über den Metallbehälter voll Schwarzpulver gebückt und wurde daher von dem Metall im Brustbereich getroffen.
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