Seit 2004 seien mehrere Beschwerden über die staatliche Finanzierung des ORF eingegangen, hieß es aus Brüssel.
Die EU-Behörde sei nun zu dem Schluss gelangt, "dass der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF insbesondere im Hinblick auf die Onlinetätigkeiten und die Sportsendungen nicht präzise genug definiert ist und dass die Erfüllung dieses Auftrags nicht angemessen überwacht wird."
Auch im Hinblick auf die Privatsender-Landschaft äußerte sich die Kommission: "Es fehlen anscheinend angemessene Mechanismen, um sicherzustellen, dass der ORF seine kommerziellen Tätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen des Marktes ausübt."
Die Schlussfolgerungen der EU-Kommission gibt's in der Infobox!
ORF darf Verbesserungsvorschläge machen
Im Zusammenhang mit der EU-Prüfung des ORF hat die Kommission in Brüssel auch „mögliche Abhilfemaßnahmen“ vorgeschlagen. Österreich habe Gelegenheit, zu den vorläufigen Schlussfolgerung der EU-Kommission Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Änderungen im Bereich seines öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzuschlagen, heißt es. Sollten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission dadurch ausgeräumt werden, „könnte die Kommission ihr Prüfverfahren einstellen, wie sie es kürzlich im Falle Deutschlands getan hat“.
EU-Kommission hat vergangenen April das Vorverfahren gegen ARD und ZDF einstellt, nachdem die beiden öffentlich-rechtlichen deutschen Rundfunkanstalten ihren öffentlichen Auftrag genauer bestimmen und mehr Transparenz in ihre Finanzierungsstruktur und deren Kontrolle bringen müssen, um die Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen. Beide Sender mussten danach auch ihre Online-Aktivitäten empfindlich zurückfahren. Derzeit prüft die EU-Kommission auch die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender in Belgien, den Niederlanden und Irland.
„Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten verhindern“
Basis für die Untersuchung der EU-Kommission sind die geltenden EU-Vorgaben zu staatlichen Beihilfen an öffentlich-rechtliche Sender aus dem Jahr 2001. Mit ihren Untersuchungen will die Kommission nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten in Frage stellen, öffentlichen Rundfunk zu veranstalten und zu finanzieren.
Die Prüfverfahren zielten vielmehr darauf ab, die „erforderliche Transparenz und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und die staatliche Finanzierung zu gewährleisten und die Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten zu verhindern“, so die EU-Behörde.
Positives Fazit von ORF-Chef Wrabetz
Überwiegend positiv beurteilt man im ORF die Schlussfolgerungen der EU-Kommission in Brüssel. „Die grundsätzliche Finanzierung des ORF ist außer Streit gestellt. Das ist positiv zu vermerken", sagte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Stellungnahme. Positiv vermerkte Wrabetz auch, dass die Form der Gebührenfestsetzung im Brief aus Brüssel nicht angesprochen werde.
Eine Verschiebung der für Samstag geplanten Abstimmung im Stiftungsrat über die Erhöhung der Gebühren, wie von der ÖVP gefordert, kommt für den ORF deshalb nicht in Frage. "Die Gebührenerhöhung hat damit überhaupt nichts zu tun", so Wrabetz. Im Übrigen habe die EU auch die ORF-Politik der letzten zehn Jahre anerkannt, im Geschäftsergebnis so gut wie jährlich eine "schwarze Null" zu schreiben.










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