Prinzipiell gilt der Grundsatz: "Alles, was untrennbar mit dem Haus verbunden ist, ist in der Sturmversicherung inkludiert", sagt Hörzer. Wenn der Orkan den Zaun zerstört hat, muss der in der Polizze angeführt sein - sonst bleibt man auf den Kosten sitzen, warnt der Experte. Das gleiche gilt auch für Satelitenschüsseln.
Beweislast liegt beim Geschädigten
Schwieriger ist es mit den Schäden an Autos ohne Kasko - wer nur haftpflichtversichert ist, muss Sturmschäden (von Sturm spricht man ab Windgeschwindigkeiten über 60 Stundenkilometer) selbst zahlen. Schäden durch Bäume oder herabfallende Hausteile gelten als "höhere Gewalt"; egal, ob sie parkende, fahrende oder haltende Fahrzeuge betreffen. Zurückholen kann man sich Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser baufällig waren. Das Problem: "Die Beweislast dafür liegt beim Geschädigten".










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