Prozessauftakt
Uni-Professor "bezahlte" Sex mit guten Noten
Gemeinsam mit dem Hochschullehrer muss sich der Geschäftsführer einer Beratungsgesellschaft, die auch Promotionen vermittelt hatte, vor Gericht verantworten. Laut Anklage zahlte die Beratungsgesellschaft dem Juristen für von ihm angenommene Promotionen jeweils 2.050 Euro.
Teilweise soll der erfolgreiche Abschluss des Promotionsverfahren noch einmal mit den gleichen Betrag vergütet worden sein.
"Sexuelle Hingabe" für Notengebung entscheidend
Als dritte Angeklagte steht eine 30-jährige Studentin vor Gericht, die der Professor als studentische Hilfskraft beschäftigte und in Arbeiten zu gut benotet haben soll. "Wesentlicher Grund für Notengebung und Anstellung ist die sexuelle Hingabe der Angeklagten gewesen", sagte der Oberstaatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift.



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