Die Staatsanwaltschaft Wien wird stattdessen bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einbringen, wie Behördensprecher Gerhard Jarosch am Dienstag erklärte. Laut psychiatrischem Gutachten leidet der 19-Jährige an Schizophrenie und war in Folge dessen nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Einweisung in eine Sonderstrafanstalt?
Da somit ein Schuldausschließungsgrund vorliegt und der Täter im strafrechtlichen Sinn nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, will die Anklagebehörde den Deutschen von einem Schwurgericht unbefristet in einer Sonderstrafanstalt einweisen lassen. Zuvor soll allerdings noch das Gutachten eines Psychologen eingeholt werden, von dem sich die Anklagebehörde eine „Abrundung“ des bisher dokumentierten Krankheitsbildes erhofft.
Der Psychiater geht in seiner Expertise davon aus, dass der 19-Jährige ohne entsprechende therapeutische und medikamentöse Behandlung unter dem Einfluss seiner Abartigkeit neuerlich eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird.
Heftige Auseinandersetzung
Laut Gerichtsmediziner starb der 49-jährige Obdachlose an einem ausgeprägten Schädel-Hirn-Trauma. Der um 30 Jahre jüngere Mann hatte ihn im Zug einer heftigen Auseinandersetzung mit wuchtigen Hantel-Hieben erschlagen. Er dürfte seinen Mitbewohner in der Notschlafstelle bestohlen haben und von diesem zur Rede gestellt worden sein.
Der gebürtige Deutsche soll seit mehreren Jahren an einer Sonderform der Schizophrenie leiden und mehrfach in Spitälern behandelt worden sein. Regelmäßiger Suchtmittelkonsum dürfte sich negativ auf den Verlauf seiner Krankheit ausgewirkt haben. Ein Psychiater hatte dem Mann allerdings noch im Jahr 2005 völlige Ungefährlichkeit bescheinigt, weshalb zuletzt von einer stationären Behandlung abgesehen wurde.










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