"Dieser Fall ist eine menschliche Tragödie", so der Verteidiger der Angeklagten. Die Frau hatte vor dem unglücklichen Vorfall einen dreiviertel Liter Wein und ein Bier getrunken, was aber bei einem Körpergewicht von nur 42 Kilogramm fatale Folgen hatte. Der Lebensgefährte war schon längere Zeit wegen der Trinkerei seiner Freundin in großer Sorge und vernichtete regelmäßig alle Alkoholvorräte. Außerdem fuhr er oft von der Arbeit nach Hause, um nach dem Rechten zu sehen. Doch die wenigen Stunden, die die 38-Jährige allein war, genügten, um die Katastrophe auszulösen.
Angeklagte geständig und mitgenommen
Die Angeklagte zeigte sich geständig und war bei der Verhandlung sichtlich von den Ereignissen mitgenommen. Der Vorfall ereignete sich Juni 2007, seither ist die Frau in stationärer Alkohol-Therapie. "Sie haben getrunken, obwohl sie gewusst haben, dass Sie dann das Kind nicht mehr betreuen können", warf Staatsanwalt Johannes Winklhofer der Frau vor.
"Wenn sie nichts getrunken hat, war sie eine liebvolle Mutter", schilderte der Lebensgefährte, der nun die gemeinsame dreijährige Tochter betreut. Der Schöffensenat verurteilte die Weststeirerin zu 15 Monaten bedingter Haft und erteilte die Weisung, die Alkohol-Therapie fortzusetzen. "Die größte Strafe haben Sie ja schon", meinte Richter Günter Sprinzel. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.









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