Tat "aus Blödheit"

Mindeststrafe für reumütige Wiener Bankräuberin

Österreich
25.01.2008 15:49
Aus Geldnot ist eine Wienerin der Idee verfallen, eine Bank zu überfallen: Sie setzte das Vorhaben am 5. Dezember 2007 in Strasshof im Bezirk Gänserndorf um. Mit einer nicht geladenen Pistole in der Hand erbeutete sie knapp 13.500 Euro, wurde jedoch unmittelbar darauf geschnappt. Am Freitag ist die 47-Jährige am Landesgericht Korneuburg nach kurzem Prozess - nicht rechtskräftig - zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

„Überfall, Geld her, kein Alarmpaket, schnell“, stand auf dem mitgebrachten Blatt Papier, das die mit Sonnenbrille und Wollhaube getarnte Frau vorbereitet hatte. Drei Bankangestellte waren in der Filiale anwesend, eine händigte ihr das Geld aus, worauf die Täterin mit einem Pkw in Richtung Wien flüchtete. Da jedoch während des Überfalls stiller Alarm ausgelöst worden war, war die Polizei bereits unterwegs und begegnete dem Fluchtfahrzeug etwa 200 Meter vom Tatort entfernt. Die Frau hielt an und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Privatklage folgte Banküberfall
„Aus Blödheit“ habe sie gehandelt, bekannte die 47-Jährige vor den Geschworenen reumütig ein. Die gelernte Bürokauffrau, Besitzerin eines als Wohnsitz dienenden Kleingartenhauses, war zu diesem Zeitpunkt seit längerem arbeitslos. Von Freunden hatte sie sich im Lauf der Zeit - ohne Wissen ihres Mannes, eines Pensionisten, insgesamt 32.000 Euro geborgt, die sie für den Lebensunterhalt und auch Urlaub ausgab. Als ein Bekannter sie auf die Rückgabe von 10.000 Euro klagte, fasste sie den Entschluss zum Banküberfall.

Bereits am 4. Dezember fuhr sie auf der Suche nach einem „geeigneten“ Geldinstitut in der Gegend herum, traute sich dann aber doch nicht. Tags darauf nahm sie die ordnungsgemäß verwahrte Pistole ihres Mannes - ohne Munition - an sich und kam schließlich nach Strasshof, wo sie erst einmal in ihrem Leben gewesen war. Bevor sie die Bank betrat, bedeckte sie noch das hintere Kfz-Kennzeichen mit einer Decke. Die Waffe zog sie erst, nachdem ihr ein Angestellter erklärte, es sei kein Geld da.

Mindeststrafe wegen Unbescholtenheit
Das Gericht wertete die Unbescholtenheit und die reumütige Verantwortung der Angeklagten als mildernd, weshalb die Mindeststrafe für schweren Raub ausgesprochen wurde. Allerdings, so Richterin Karin Santa, sei ein Banküberfall kein Bagatelldelikt, die Bankangestellten hätten sich angesichts der als echt erkannten Pistole zu Recht bedroht gefühlt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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