Zu Tode gesoffen

Tödliches Wetttrinken beschäftigt Berliner Gericht

Ausland
24.01.2008 14:35
Er trank mehr als 45 Gläser Tequila, fiel ins Koma und starb - zehn Monate nach dem Alkohol-Tod eines Berliner Schülers beschäftigt der Fall jetzt das Gericht. Vier Angeklagte im Alter von 17 bis 21 Jahren müssen sich seit Donnerstag wegen Beihilfe zur Körperverletzung vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts verantworten. Sie sollen dem 16-Jährigen im Februar vergangenen Jahres beim tödlichen Wetttrinken mit einem Wirt den hochprozentigen Alkohol serviert haben.

Der Gymnasiast war daraufhin mit 4,8 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben. Der 26 Jahre alte Wirt sitzt seit Juli 2007 in Untersuchungshaft. Ihm soll gesondert der Prozess gemacht werden.

Zunächst steht ein 18-jähriger Freund des Wirts vor Gericht, der während des Wetttrinkens eine Strichliste geführt haben soll. Die Anklage lautet auf Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge. Drei Mitangeklagte, darunter ein 17-jähriges Mädchen, sollen die Gläser gefüllt und serviert haben. Ihnen wird Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.

Wasser statt Hochprozentigem
Laut Anklage soll der Wirt die Bedienung angewiesen haben, ihm nur Wasser einzuschenken, um sich einen Vorteil zu verschaffen. "Der Gastwirt hat nicht mit offenen Karten gespielt", sagte Staatsanwalt Reinhard Albers am Rande der Verhandlung. Der Jugendliche sei getäuscht worden. "Er sah, dass bei dem Wirt überhaupt keine Wirkung eintrat, während er selbst immer betrunkener wurde."

Immer weiter getrunken
Trotzdem hat niemand das gefährliche Trinkspiel beendet: "Es ist weiter getrunken worden, obwohl Lukas W. schon angeschlagen war und eigentlich nicht mehr konnte", sagte Albers. Rechtsanwalt Eckart Fleischmann, der einen der Angeklagten verteidigt, ist der Auffassung, dass für die Folgen jeder selbst verantwortlich ist. "Jeder kann sich aus dem Fenster stürzen und jeder kann sich zu Tode saufen", erklärte er vor Verhandlungsbeginn. Der Staatsanwalt sieht das anders: Der Wirt habe überhaupt keinen Schnaps an den 16-Jährigen ausschenken dürfen. "Er hätte sich niemals darauf einlassen dürfen."

Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen
Nachdem der Schüler ohnmächtig zusammengebrochen war, soll der Inhaber das Lokal verlassen haben. Personal und Gäste kümmerten sich um den Bewusstlosen und alarmierten die Feuerwehr. Nach seinem Tod hatte der Wirt zunächst behauptet, dass der Bursch nur Bier getrunken habe. Sein Lokal wurde im April geschlossen. Der Fall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch und ein Verbot der sogenannten Flatrate-Partys ausgelöst.

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