Im Fall der in Klagenfurt verurteilten Bankomatsprenger bedeutet das etwa, dass deren Anträge auf Entlassung bereits am Laufen sind.
Gefängnisse platzen aus allen Nähten
"Die Gefängnisse sind überfüllt", weiß auch der Sprecher des Grazer Straflandesgerichts, Manfred Kammerer. Grundsätzlich hat jeder Häftling Anspruch auf die neue Regelung. Ausgenommen sind nur besonders verwerfliche Taten - doch auch ein Kinderschänder ist nach zwei Dritteln der "aufgebrummten" Zeit spätestens wieder frei, ein zu lebenslanger Haft Verurteilter nach fünfzehn Jahren.
"Einerseits werden hohe Strafen gefordert, andererseits nicht einmal die verhängten tatsächlich vollzogen", gibt Gottfried Kranz, Leitender Staatsanwalt in Klagenfurt zu bedenken. Milde Justiz gilt übrigens auch für jene Angeklagten, die teilbedingte Strafen ausfassen. Auch sie haben Chancen, früher frei zu kommen.









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