„Komisch im Kopf“

Gefeierter Quiz-Kaiser wurde Sozialhilfe-Betrüger

In der Neuauflage seines Prozesses um Sozial- und Kreditbetrug – diesmal vor einem Schöffengericht – zeigte sich ein einst im TV gefeierter Wiener nun doch geständig: Er hat Mindestsicherung beantragt und den Großgewinn verschleiert. Die späte Wahrheit verhalf ihm zu einer milden Strafe.

Endlich dürfte sie vorüber sein, die Odyssee um einen Betrüger aus Wien, dessen Leben bereits zahlreiche Wendungen genommen hat. Wegen Unzuständigkeit wurde das erste Urteil gegen den Mann aufgehoben, am Dienstag wurde in Wien ein neues gefällt. Nach einem ähnlich mühsamen Verfahren wie in der Erstauflage.

Zuerst räumte der Wiener bei einer Quizshow ab, dann landete er als gewerbsmäßiger Betrüger vor Gericht. (Bild: Anja Richter, stock.adobe.com)
Zuerst räumte der Wiener bei einer Quizshow ab, dann landete er als gewerbsmäßiger Betrüger vor Gericht.

Wieder war der originelle Angeklagte mehrfach nicht auffindbar, Post konnte nicht zugestellt werden. Beim vorhergegangenen Prozesstermin warteten gar zwei Polizisten vor dem Gerichtssaal auf den Wiener, um endlich offene Verwaltungsstrafen in fünfstelliger Euro-Höhe einkassieren zu können.

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Er hat ein Jahr in Saus und Braus gelebt und den Gewinn in die Luft geschlagen.

Der Verfahrenshelfer über seinen Mandanten.

Diesmal erschien der Quizshow-Kaiser, der vor einigen Jahren in einer TV-Show Hunderttausende Euro gewonnen hat, in zu engem, kariertem Anzug mit Hut, Gilet und Dreitagebart im Wiener Landesgericht.

Und endlich: Nach zahlreichen „Märchenstunden“ zeigte er sich erstmals umfangreich geständig. Ja, er habe Sozialhilfe beantragt und den Großgewinn dabei verschwiegen. Und ja, er sei sich bewusst gewesen, dass es mit der Rückzahlung des Kredits in der Höhe von 40.000 Euro, den er sich erschlichen hatte, nicht klappen könnte.

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Man glaubt, es gehört einem die Welt.

Der Angeklagte über die Zeit nach dem Gewinn.

Nur die Verwendung gefälschter Krankmeldungen, damit die Mindestsicherung nicht gekürzt wird, leugnet er. „Diese Krankmeldung habe ich nicht ausgestellt“, bestätigt aber sein praktischer Arzt als Zeuge, dass das Dokument gefälscht sein muss.

Zwölf Monate bedingt, nicht rechtskräftig
Für den schweren gewerbsmäßigen Betrug, der mit einem Schaden von mehr als 50.000 Euro beziffert ist, fasst der Quizshow-Kaiser milde zwölf Monate bedingte Haft aus, nicht rechtskräftig. Zum Schluss der Verhandlung wird er melancholisch: „Wenn man so einen Gewinn bekommt, dann macht das komische Sachen im Kopf. Man glaubt, es gehört einem die Welt“, sagt er und ergänzt: „Ich entschuldige mich.“

Klingt, als wäre es ihm zurückblickend lieber gewesen, nie als umjubelter Gewinner aus der TV-Show hervorzugehen.

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