Die Gefahr, Fußgänger oder andere Straßenbenützer nicht oder zu spät zu erkennen, sei groß. Wenn die Sicht durch bunte Lichter stark beeinträchtigt wird, drohen Strafen bis zu 5.000 Euro.
Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte Leuchtelemente dürfen an und in Fahrzeugen befestigt werden, warnt der ÖAMTC allzu festlich gestimmte Autofahrer. Denn im Straßenverkehr könnten Weihnachtsdeko-Lichter mit Warnzeichen verwechselt werden. Bei Unfällen müsse mit straf- und zivilrechtlichen Folgen gerechnet werden. Es drohen Schadenersatz-Forderungen und bei verletzten Personen eine Anzeige durch die Staatsanwaltschaft.
Packerl im Auto gut sichern und nicht überladen!
Ebenfalls gefährlich ist der Transport von Weihnachtsgeschenken, wenn die Sicht nach hinten oder zur Seite behindert wird. Laut Kraftfahrgesetz muss für einen ausreichenden Ausblick gesorgt werden. Zu einem Sicherheitsrisiko können bei einer Vollbremsung auch lose aufbewahrte Päckchen werden.
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