"Wir begrüßen diese Entscheidung. Das ist eine der wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen und eine herausragende Bestätigung der Arbeit der Bundeswettbewerbsbehörde," zeigte sich BWB-Generaldirektor Theodor Thanner zufrieden. Mit dieser austarierten Entscheidung habe sich der Rechtsstaat im Interesse der Konsumenten durchgesetzt, so Thanner.
Absprachen bei Preisen und Projekten
Die Unternehmen haben mehrere Jahre geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen. Das Verfahren wurde im September 2005 durch ThyssenKrupp als Kronzeugen in Gang gesetzt. Das Unternehmen sagte vor der BWB aus, wofür ihm im Gegenzug Straffreiheit gewährt wurde. Der OGH hat seine Entscheidung bereits im Oktober getroffen, die BWB ist aber erst heute davon informiert worden.
Höchste je in Österreich verhängte Geldstrafe
Das Oberlandesgericht Wien hatte im Dezember Geldstrafen in der Gesamthöhe von 75,4 Millionen Euro gegen das Kartell verhängt. Die höchste Strafe hat der Schweizer Aufzugsbauer Schindler ausgefasst, der mit 25 Millionen Euro zur Kasse gebeten wird. Gegen Kone (Finnland) wurde eine Strafe von 22,5 Millionen Euro verhängt, Otis (USA) muss 18,2 Millionen Euro Strafe zahlen, die zur Schindler-Gruppe gehörende Firma Haushahn sechs Millionen Euro und die ebenfalls zur Schindler-Gruppe gehörende Firma Doppelmayr 3,7 Millionen Euro.
Otis als zweiter Kronzeuge
Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der BWB, die in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellanwalt erfolgten, hat Otis als zweiter Kronzeuge ausgesagt, wofür eine Strafminderung von 50 Prozent zugestanden wurde. Schon im Februar 2007 waren gegen dieselben Konzernunternehmen Geldstrafen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt worden.
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