Wer gegen die Bestimmungen für die Abgabe von Bier und Wein bzw. harten Drinks an Jugendliche verstößt, soll künftig eine Mindeststrafe von 180 Euro aufgebrummt bekommen, was es bisher nicht gab. Zudem wurde die Höchstpönale, die bisher 2.180 Euro betrug, drastisch erhöht. Wer wiederholt erwischt wird, wie er Alkohol an zu junge Kundschaft ausschenkt bzw. verkauft, dem droht der Konzessionsentzug, wünscht sich das Wirtschaftsministerium: „Das soll durch verstärkte Kontrollen künftig noch öfter der Fall sein können, wenn der Wirt das gar nicht kapiert.“
Schärfere Jugendschutzbestimmung
Mit der verschärften Gewerbeordnung will man auch über die verschiedenen Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer eine bundesweite legen. „Der derzeitige Jugendschutz ist ein zahnloser Tiger“, so Bartenstein zur „Kronen Zeitung“. So gebe es unterschiedliche Regelungen über die Abgabe harten Alkohols. Künftig soll es mit den geplanten Verschärfungen eine Art Zange der Länder- und Bundesgesetzgebung geben. Darüber hinaus will Bartenstein die Kontrolldichte deutlich erhöhen. Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Eine Ministerweisung an die Länder soll hier verstärkte Überprüfungen sicherstellen.
Außerdem müssen Verkäufer und Gastwirte schon beim geringsten Zweifel einen Ausweis verlangen. Welcher das sein wird, ist noch nicht ganz klar. „Möglichst fälschungssicher“ müsse er sein, so das Ministerium.
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