"Scheinrechnungen"

Pilz darf Rumpold-Steuerakten online stellen

Österreich
26.10.2007 14:18
Der Grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz hat nach ein paar anfänglichen Niederlagen das - seinen Angaben nach - letzte Verfahren gegen das Ehepaar Erika und Gernot Rumpold in Sachen Eurofighter-„Scheinrechnungen“ gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien bescheinigte dem Vorsitzenden des mittlerweile abgeschlossenen Eurofighter-Untersuchungsausschusses im Zivilrechtsverfahren, dass er Auszüge aus den Steuerakten der Rumpold-PR-Agentur „100% Communications“ veröffentlichen darf.

Vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen war zunächst das Ehepaar Rumpold erfolgreich. Im April erwirkte es eine Einstweilige Verfügung, die es Pilz untersagte, „Informationen aus den die Klägerin betreffenden abgabenbehördlichen Akten und/oder aus den die Klägerin betreffenden Abgabenverfahren zu veröffentlichen“. Der Grüne Abgeordnete musste also die von ihm als „Scheinrechnungen“ titulierten Auszüge aus dem Steuerakt von seiner Homepage (siehe Infobox) nehmen. Nachdem das OLG seinem Rekurs gegen dieses Urteil stattgegeben hat, konnte er sie am Freitag wieder online stellen.

Das OLG hatte die Frage zu klären, ob eine - bei Steuerakten bestehende - Geheimhaltungspflicht durch medienöffentliche Sitzungen eines Untersuchungsausschusses beseitigt wird. Und der Berufungssenat kam zu dem Schluss, dass „das, was Gegenstand einer medienöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses des Nationalrates war und in der Sitzung Punkt für Punkt erörtert wurde, nicht mehr vertraulich sein kann“.

Sinn der Medienöffentlichkeit sei ja, dass „ein in einer Sitzung erörterter Sachverhalt gerade nicht geheim gehalten werden, sondern eine weitergehende Verbreiterung erfahren“ soll. Also dürfe „jeder darüber berichten, ohne gegen Geheimhaltungspflichten zu verstoßen“.

Damit sei „Österreich in Sachen Meinungsfreiheit weiter in Richtung europäische Standards“ gegangen, freute sich Pilz in einer Aussendung über einen „Sieg der Meinungsfreiheit“. Früher habe die Rechtsprechung oft den Schutz der Firmen über das öffentliche Interesse gestellt. Das sei nun vorbei. Jetzt gelte: „Das öffentliche Interesse steht gemeinsam mit den Kontrollrechten der Parlamente über den Schutzbedürfnissen von Firmen und Personen“.

Das Ehepaar Rumpold hat nun noch die Möglichkeit, einen ordentlichen Revisionsrekurs einzulegen - womit die Sache zum Obersten Gerichtshof ginge. Das OLG erklärt dieses Rechtsmittel für zulässig, weil es zu dieser „Rechtsfrage von erheblicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung“ noch keine höchstgerichtliche Judikatur gibt. Das OLG-Urteil ist bis dahin - ebenso wie die Datei „Scheinrechnungen.doc“ - auf der Website von Pilz abrufbar.

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