Stiche im Streit

14 Jahre Haft für Mordversuch an Freundin

Österreich
23.10.2007 19:42
Wegen versuchten Mordes an seiner Geliebten ist am Dienstagabend ein 45-jähriger Salzburger aus Straßwalchen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der Mann soll die 38-jährige Mutter zweier Kinder im Streit mit mehreren Messerstichen so schwer verletzt haben, dass nur eine Notoperation ihr Leben retten konnte. Das Urteil des Salzburger Schwurgerichtes ist nicht rechtskräftig.

Im Vorverfahren hatte der Angeklagte noch behauptet, die Frau habe ihn aufgefordert, sie zu töten. Vom gemeinsamen, geplanten Sterben sei die Rede gewesen. Doch am ersten Prozesstag am 17. Juli meinte der 45-Jährige, er wisse nicht, warum er in der Nacht auf den Dreikönigstag kurz nach 5.00 Uhr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin auf die Geliebte eingestochen habe. „Ich wollte sie weder verletzen noch töten. Ich habe sie geliebt.“

Mordversuch nach Disco-Besuch mit reichlich Alkohol
Das Pärchen hatte zuvor eine Disco besucht und reichlich Alkohol konsumiert. Danach wollten die beiden die restliche Nacht auf der Couch verbringen. Doch es kam zum Streit, die Frau warf ihrem Freund Untreue vor und verweigerte Zärtlichkeiten. Wütend geworden, stach der Mann laut Staatsanwalt Tomas Schützenhofer mit einem 33 Zentimeter langen Fleischmesser mehrmals mit Wucht in den Oberkörper der Frau. Danach fügte er sich selbst zwei Stichwunden zu.

Für Verteidiger Franz Essl war die Bluttat kein Mordversuch. „Mein Mandant hat bereits um 5.10 Uhr die Rettung gerufen, dann noch ein zweites Mal, und schließlich bei den Nachbarn geläutet und um Hilfe ersucht. Damit ist klar, dass er sie nicht umbringen wollte.“ Nach der Urteilsverkündung meldete der Rechtsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und sprach sich auch gegen die 12.000 Euro Schmerzensgeld an die privat am Verfahren beteiligte Frau aus.

Freundin saß wegen Anschuldigung drei Wochen in U-Haft
Sieben von acht Geschworenen befanden den Angeklagten des Mordversuches für schuldig. Der Flachgauer wurde auch wegen Körperverletzung und Verleumdung verurteilt, vom Vorwurf der Freiheitsentziehung aber freigesprochen. In seinen ersten Vernehmungen hatte er noch gemeint, seine Geliebte hätte ihm einen Herzstich verpasst. Deshalb war gegen sie auch noch eine dreiwöchige U-Haft verhängt worden.

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