15 Monate zu wenig

Staatsanwalt will strengere Strafe für Horngacher

Österreich
23.10.2007 10:38
Die Staatsanwaltschaft Wien fordert eine strengere Strafe für den außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher, der am vergangenen Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses im Straflandesgericht zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist.

Die Anklagebehörde hat dagegen nun Berufung angemeldet, "weil wir zur Auffassung gelangt sind, dass in diesem Fall ein höheres Strafausmaß zu begehren ist", wie Pressesprecher Wolfgang Swoboda am Montagnachmittag erklärte.

Horngachers Verteidiger Richard Soyer hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Mit der ausgesprochenen Strafe wäre - sollte der Gerichtsentscheid rechtskräftig werden - der automatische Amtsverlust verbunden.

Amtsgewalt missbraucht
Im Zusammenhang mit einer Amtshandlung in einem Kasino im Wiener Prater, bei der am 5. April 2005 14 Afrikaner von Uniformierten aus dem Lokal gewiesen wurden, stand für den Senat "ohne irgendeinen vernünftigen Zweifel" fest, dass diese Amtshandlung rechtswidrig war und von Horngacher in seiner damaligen Position als Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung im Wissen um diese Unrechtmäßigkeit per Weisung in die Wege geleitet wurde. Wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung festhielt, seien die Afrikaner ohne rechtliche Grundlage aus dem Lokal gewiesen und einer Identitätsfeststellung unterzogen worden.

Als Amtsmissbrauch wurde auch das Abspielen geheimer Audio-Dateien gewertet, die Horngacher am 7. Juni 2006 einem Journalisten zur Kenntnis gebracht haben soll. Die sieben Dateien waren im Rahmen einer richterlich genehmigten Überwachung aufgezeichnet worden und dokumentierten Telefongespräche des damaligen Leiters der Wiener Kriminalabteilung, Ernst Geiger, mit Wolfgang B., dem Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells.

Amtsgeheimnis verletzt
Horngacher wurde außerdem wegen zweifacher Verletzung eines Amtsgeheimnisses schuldig erkannt, wobei die Begünstigte jeweils die BAWAG war. Am 28. November 2001 hatte der damalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner an Horngacher - damals noch Leiter der Wiener Wirtschaftspolizei - in einem schriftlichen Ansuchen um Auskunft darüber gebeten, ob gegen den gebürtigen Russen Michael Chernoy polizeilich ermittelt werde.

Hintergrund der Anfrage: Der Investor Martin Schlaff war an der Übernahme der bulgarischen Mobilfunk-Gesellschaft MobilTel interessiert, die BAWAG sollte den Deal finanzieren. Der Bankvorstand wollte allerdings sichergehen, ob der Verkäufer eine "weiße Weste" hatte, zumal Chernoy von verschiedenen Stellen immer wieder in Zusammenhang mit der russischen Mafia gebracht worden war.

Freispruch vom Vorwurf der Geschenkannahme
Demgegenüber wurde der Polizeigeneral vom Vorwurf der Geschenkannahme durch Beamte freigesprochen. In diesem Anklagepunkt war es um die Reisegutscheine gegangen, die Horngacher über Jahre hinweg vom Ex-BAWAG-General Elsner bekommen haben soll. "Die Optik ist fatal, absolut fatal", hielt Richter Weber fest. Es habe sich allerding kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem begangenen Rechtsbruch und dem Geschenkempfang feststellen lassen, so dass der Angeklagte in diesem Faktum im Zweifel freizusprechen sei.

Begründung des Urteils
"Letzten Endes war dem Angeklagten nicht allzu großer Glauben zu schenken. Magister Horngacher hat sehr oft die Unwahrheit gesagt", sagte Richter Roland Weber in der ausführlichen Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sei das Strafausmaß "deutlich über der Mindeststrafe" anzusiedeln gewesen. Horngacher wurde seine bisherige Unbescholtenheit mildernd angerechnet, doch seine gänzlich leugnende Verantwortung sowie das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen fielen erschwerend ins Gewicht.

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