BAWAG-Prozess

Schöffin wegen Befangenheit ausgeschlossen

Österreich
08.10.2007 19:48
Weil sie sich bei einem Journalisten über die Dauer der Verhandlung beschwert hat, ist die Schöffin Petra Z. am Montag überraschend vom BAWAG-Prozess formell ausgeschlossen worden. Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert hatte den Ablehnungsantrag gestellt, dem Richterin Claudia Bandion-Ortner stattgegeben hat.

Der Verdacht auf Befangenheit wurde bekannt, weil der Journalist Ricardo Peyerl am 5. Oktober folgenden Kommentar im "Kurier" veröffentlichte: "Ginge es nach einer der Schöffinnen, wäre der Prozess in fünf Tagen erledigt gewesen: Da habe man schon gesehen, wie die Angeklagten gewirtschaftet hätten...".

Nicht so einfach
Richterin Bandion-Ortner erklärte, sie habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. "Es sollte nicht so einfach sein, jemanden so leicht aus einem Verfahren zu schießen", so die Richterin. Sie habe den Schöffen mehrmals gesagt, nicht mit Journalisten Rücksprache zu halten. In Bezug auf Petra Z. sei eine Voreingenommenheit nicht auszuschließen, so die Richterin.

Da die betreffende Schöffin zuerst nicht zu identifizieren war, stellte Anwalt Schubert den Antrag, Peyerl einzuvernehmen und die beiden Schöffinnen und die Ersatzschöffin abzulehnen.

Petra Z. (sie ist übrigens die Schwester der durch eine Affäre mit dem Schauspieler Ottfried Fischer bekannt gewordenen Michaela Z.) gab auf Befragung der Richterin zu, dass sie es war, die mit dem Journalisten gesprochen hat. "Es kann sein, dass ich gesagt habe, für mich dauert der Prozess lange, es ist anstrengend", aber die anderen Aussagen hätte sie nicht getroffen. Auch der "Kurier"-Journalist Ricardo Peyerl wurde informell von der Richterin befragt. Er berief sich auf das Redaktionsgeheimnis, fügte aber hinzu, "es ist ein offenes Geheimnis, wer von den drei Schöffinnen sich regelmäßig im Buffett aufhält".

Z. verließ weinend den Gerichtssaal
"Ist das eine Zeitungsente?", fragte Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert. "Dass ich keine Zeitungsenten verfasse, versteht sich von selbst", entgegnete Peyerl. Staatsanwalt Georg Krakow sprach sich gegen den Ablehnungsantrag aus. Während Krakow noch argumentierte, stand Petra Z. auf und verließ weinend den Gerichtssaal. Nach kurzer Zeit kam die Schöffin aber wieder zurück.

Der Anwalt von Peter Nakowitz, Rudolf Breuer, und der Anwalt von Johann Zwettler, Gerald Toifl, schlossen sich dem Antrag des Elsner-Anwalts an. "Der Anschein der Befangenheit reicht aus, um die Ablehnung einer Schöffin vorzunehmen. Sie hat gegen den Schöffeneid verstoßen und über die Sache mit Dritten gesprochen", argumentierte Anwalt Breuer.

Die zweite Schöffin und die Ersatzschöffin gaben beide auf Befragung durch die Richterin an, nicht mit dem Journalisten gesprochen zu haben bzw. ihn gar nicht zu kennen.

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