Der EuGH hat im Mai und im Juli 2007 Österreich wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der Vogelschutzrichtlinie verurteilt.
Das hat auch Auswirkungen auf Oberösterreich; sowohl das Natur- und Landschaftsschutzgesetz, als auch das Jagdgesetz müssen geändert werden. Dazu gibt es bereits eine Regierungsvorlage.
Die Neuerungen umfassen eine Festlegung, dass Landschaftspflegepläne für Europaschutzgebiete verpflichtend sind, sowie eine (auch) gesetzliche Unterschutzstellung europarechtlich besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten.
Besonders um Vögel geht es bei all diesem Aufwand. Zum Beispiel dürfen Haus-, Grund- und Gartenbesitzer künftig keine Selbsthilfe mehr gegen Habichte, Bussarde und Sperber einsetzen, die bei ihnen Schäden verursachen. Das wird im Jagdgesetz geregelt.
Gegen Füchse, Marder, Iltisse und Wiesel darf man sich aber weiterhin wehren…
Foto: „Krone“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.