Neue Urteile

EU zwingt uns zu besserem Natur- und Tierschutz

Oberösterreich
07.10.2007 21:07
Die Europäische Union, der wir seit 1995 angehören, zwingt Oberösterreich zu Verbesserungen beim Natur- und Landschaftsschutz - und beim Tierschutz, speziell dem Vogelschutz. Aufgrund neuer Urteile des Europäischen Gerichtshofes mit der Rüge, dass EU-Richtlinien unzureichend umgesetzt wurden, müssen die entsprechenden Landesgesetze nun vom Landtag geändert werden.

Der EuGH hat im Mai und im Juli 2007 Österreich wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der Vogelschutzrichtlinie verurteilt.

Das hat auch Auswirkungen auf Oberösterreich; sowohl das Natur- und Landschaftsschutzgesetz, als auch das Jagdgesetz müssen geändert werden. Dazu gibt es bereits eine Regierungsvorlage.

Die Neuerungen umfassen eine Festlegung, dass Landschaftspflegepläne für Europaschutzgebiete verpflichtend sind, sowie eine (auch) gesetzliche Unterschutzstellung europarechtlich besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten.

Besonders um Vögel geht es bei all diesem Aufwand. Zum Beispiel dürfen Haus-, Grund- und Gartenbesitzer künftig keine Selbsthilfe mehr gegen Habichte, Bussarde und Sperber einsetzen, die bei ihnen Schäden verursachen. Das wird im Jagdgesetz geregelt.
Gegen Füchse, Marder, Iltisse und Wiesel darf man sich aber weiterhin wehren…










Foto: „Krone“

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