Die 37-jährige Frau hat laut Radio Vorarlberg vor Gericht nicht den Wahrheitsbeweis antreten können. Der Tod des Kindes liegt viele Jahre zurück. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten sei aufgrund von fehlenden Unterlagen des Krankenhauses nicht mehr zustande gekommen, sagte der Rechtsvertreter der Frau.
Die Frau hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Würde das Urteil des Gerichts rechtskräftig, wäre sie vorbestraft und müsste außerdem die Prozesskosten tragen.
Der Fall des 33-jährigen Vergewaltigers hat in Vorarlberg im Februar hohe Wellen geschlagen, weil sich der Mann vor seinem Haftantritt in die Schweiz absetzte. Erst nach Monaten konnte er dort im Juni verhaftet werden. Die 37-Jährige hat das Interview gegeben, während sich der Bregenzer auf der Flucht befand.
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