"Qualvoller Tod"

US-Richterin urteilt gegen Hinrichtung mit Giftspritze

Ausland
20.09.2007 14:17
Im US-Bundesstaat Tennessee hat hat eine Richterin das in diesem US-Staat praktizierte Verfahren der Hinrichtung mit einer Giftspritze als verfassungswidrig abgelehnt. Die erst im April geänderten Richtlinien stellten nicht sicher, dass der Todeskandidat zunächst in Narkose versetzt werde, erklärte Bundesrichterin Aleta Trauger. Die Folge sei "ein schrecklicher, qualvoller Tod".

Die Richterin hatte eine Entscheidung zur geplanten Hinrichtung von Edward Jerome Harbison zu treffen, die für Mittwoch nächster Woche angesetzt ist. Das Risiko unnötiger Schmerzen verletze die verfassungsmäßigen Rechte des Todeskandidaten, urteilte Trauger. Harbison wurde wegen der Ermordung einer älteren Frau im Jahr 1983 zum Tode verurteilt. Die Richterin ordnete keine Verschiebung der Hinrichtung an, sondern erklärte, dass die Todesstrafe vollstreckt werden könne, wenn dies auf eine zulässige Weise geschehe.

Eine Sprecherin des Generalstaatsanwalts von Tennessee sagte, das Urteil werde noch geprüft. Es sei noch nicht entschieden, ob Berufung dagegen eingelegt werde.

Die Hinrichtung mit der Injektion von Gift wird in 37 US-Staaten praktiziert. Die Alternative zum tödlichen Stromschlag auf dem elektrischen Stuhl ist jedoch zunehmend umstritten. Elf Staaten haben diese Art der Tötung ausgesetzt und eine Überprüfung eingeleitet. Die tödliche Injektion besteht meist aus einer Kombination von drei Wirkstoffen: Das Betäubungsmittel Thiopental soll den Häftling bewusstlos machen, Pancuronium-Bromid blockiert das neuromuskulare System, und Kaliumchlorid soll einen Herzstillstand herbeiführen.

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