Bei Jaksche wurde - wie vom Athleten erhofft - die im Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vorgesehene Kronzeugen-Regelung, die eine Halbierung des drohenden Strafmaßes von zwei Jahren ermöglicht, angewandt. Jaksche hatte sich ein knappes Jahr nach Auffliegen des spanischen Blutdopingskandals um den Mediziner Eufemiano Fuentes geoutet (er gab u.a. zu, sich Eigenblut-Therapien unterzogen zu haben) und erklärt, er wolle nun mithelfen, das Dopingproblem im Radsport zu bekämpfen.
Geoutet hatte sich Jaksche in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Laut Schaar hat Jaksche bei der mehr als zweistündigen Anhörung in Wien die Details des Interviews im Wesentlichen wiedergegeben, "nur noch detaillierter". Jaksche wurde unterm Strich wegen des Gebrauchs von EPO und Wachstumshormonen sowie wegen Blutdoping schuldig gesprochen.
Gegen das Urteil kann Jaksche vor der Unabhängigen Schiedskommission der österreichischen Bundes-Sportorganisation sowie in letzter Instanz vor dem Obersten Sportgericht in Lausanne berufen. Ob Jaksche, der zusätzlich noch einen Kostenersatz von 1.500 Euro zahlen muss, Berufung einlegt, ist noch offen.
Die Angaben von Jaksche müssen nun vom Weltverband (UCI) bzw. der WADA aufgegriffen werden. Schaar hatte bereits vor dem Urteil verkündet, dass sich die Glaubwürdigkeit dieser Verbände in der Entscheidung über Einleitung allfälliger weiterer Verfahren zeigen würde. "Es ist die letzte Chance, den Sport zu retten, indem man versucht, den Sumpf auszumerzen", erklärte Schaar grundsätzlich, ohne auf den Fall Jaksche einzugehen.
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