Staatsanwalt Winkler zieht den Anklagepunkt nicht zurück, wie Gumpinger es sich, mit dem Verweis auf die Internetseite des Verwaltungsgerichtshofes, gewünscht hätte. Bei der Untreue, die man dem (Ex-)Landtagsabgeordneten vorwirft, geht es um Kostenersatz nach einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, die Gumpinger im Namen von abgewiesenen Visawerbern aus Moldawien eingebracht und gewonnen hatte. „Es war eben Kostenersatz und nicht eine Entschädigung für die abgewiesenen Visa“, sagt der Angeklagte. Das Geld wäre den Moldawiern gar nicht zugestanden. Das könne man im Internet auf den Seiten des Verwaltungsgerichtshofes nachlesen, so Otto Gumpinger.
Er habe aber, nachdem er die Anwaltskosten bezahlt hatte, 24.595 Euro an Tatjana S. übergeben, damit sie es an ihre Landsleute auszahlt. Was die „Kronzeugin“ bestreitet. Sie will nur 5000 Euro von Gumpinger bekommen haben. Den Rest soll der VP-Politiker, so die Anklage, veruntreut haben. Auch beim Vorwurf der Schlepperei ist sich Gumpinger keiner Schuld bewusst. Tatjana S. habe in ihrer Aussage bestätigt, dass er immer größten Wert darauf gelegt habe, dass alle Reisenden nach Moldawien zurückkehren. Sie hätte das als Begleiterin der Gruppe überwachen sollen.
Foto: Chris Koller
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