Wiener mit Venezia
Zu diesem Zweck wird eine Spezialdatei für bereits straffällig gewordene Kinderschänder eingerichtet. Nunmehr sind die Details bekannt, was in dieser für die Polizei zugänglichen Kartei über vorbestrafte Kinderschänder gespeichert werden soll:
Diese strengen Überwachungsmaßnahmen gelten auch für Personen, die im Zusammenhang mit Kinderpornographie verurteilt worden sind. Grundsätzlich gilt, dass alle diese Vorbestraften keinen Beruf mehr ausüben dürfen, in dem sie mit Kindern in Kontakt kommen könnten.
Von Peter Gnam, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.