Fette Renten

Rechnungshof kritisiert Beamten-Pensionen

Österreich
12.08.2007 12:40
Wenn ein Landesbeamter in Salzburg in Pension geht, kann er in der Regel mit einer bis zu 50 Prozent höheren Rente rechnen, als ein Bundesbeamter in Wien. Diese Schieflage im Pensionssystem hat der Rechnungshof aufgedeckt. RH-Präsident Josef Moser empfiehlt den Bundesländern, ihre Beamtenpensionen endlich nach Vorbild des Bundes zu reformieren. „Es kann doch nicht sein, dass ein derartiger Unterschied zwischen den Aufwendungen und der Pensionshöhe eines Bundesbeamten und eines Landesbeamten besteht“, sagt Moser.

Der Rechnungshof hat kürzlich die Pensionssysteme Salzburgs, Niederösterreich und des Burgenlands mit den Pensionen der Bundesbeamten verglichen. Ergebnis: Ein 1975 geborener Beamter mit vergleichbarer Einstufung, Verwendung und Funktion hat in Salzburg nur 20 Jahre Durchrechnungszeitraum, im Bundesdienst aber 40 Jahre. Moser: „In diesem Beispiel geht ein Beamter des Bundes mit 41 Prozent des Letztgehalts in Pension, ein Beamter des Landes Salzburg mit 62 Prozent.“

Dadurch können Salzburger Landesbeamte derzeit mit einer bis zu 50 Prozent höheren Pension rechnen als Bundesbedienstete. Das ist aber nur eine von vielen Situationen, in denen Vater Staat und seine Länder Korrekturen im Verwaltungsapparat und in der Gesetzgebung vornehmen sollten. Moser sieht außerdem Sparpotenzial durch mehr Effizienz im Schulsystem, wo beispielsweise der Bund bezahlen muss, aber die Länder den Einsatz von Pflichtschullehrern bestimmen. Doppelgleisigkeiten beim Nahverkehr müssten untersucht werden und im Gesundheitsbereich spricht sich Moser für „Standortbereinigungen“ aus. Beispielsweise soll die Auslastung bestimmter Abteilung in Spitälern überprüft werden.

60 Millionen Euro Mehrkosten durch üppige Beamtenpensionen
Laut Moser verursacht das großzügigere Salzburger Pensionssystem in den kommenden 30 Jahren Mehrkosten von hochgerechnet 60 Millionen Euro, im nur etwa ein Drittel so großen Burgenland sind es 25 Millionen Euro. „Vorbildlich“ ist laut Moser nur Niederösterreich, wo die Regeln des Bundes - wenn auch mit zwei Jahren Verzögerung - übernommen wurden und wo daher keine Mehrkosten anfallen.

Der Rechnungshof will nun auch die Beamtenpensionen der sechs anderen Bundesländer mit jenen des Bundes vergleichen. Ebenfalls gegenüberstellen will er die so genannten „Nebengebühren“, die der Rechnungshof bei den Bundesbeamten bereits durchleuchtet hat. Hier pocht Moser auf mehr Transparenz und Sparsamkeit. Beispielsweise sollen im Bereich der Polizei die uniformierten Beamten mit Gefahrenzulage nur oder verstärkt im Außendienst eingesetzt werden; im reinen Innendienst sollten verstärkt Verwaltungsbeamte ohne Gefahrenzulage eingesetzt werden - akuten Bedrohungen werden sie ja dort wohl nicht ausgesetzt sein...

RH-Prüfungen dort, wo „enorme Steuergelder vorhanden sind“
Zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle wünscht sich Moser mehr Prüfkompetenzen - konkret die Zuständigkeit auch für Gemeinden unter 20.000 Einwohner, für Unternehmen mit 25 Prozent Staatsanteil und für EU-Direktförderungen. Im Entwurf der rot-schwarzen Arbeitsgruppe zur Verfassungsreform finden sich diese Punkte nicht. Moser will diese „Prüfungslücken“ nun bei den Verhandlungen im Parlament thematisieren: „Unsere Empfehlung ist, aus Sicht der Kontrolle, dass diese Kontrolllücken beseitigt werden, weil in diesem Bereich enorme Steuergelder vorhanden sind.“

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