Siegfried Schluckner hält die Rückforderung für ungerecht. Und zwar deshalb, weil man den Müttern gesagt habe, dass die Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht geahndet würde. Tatsächlich haben die Vorgänger von Andrea Kdolsky, Herbert Haupt und Ursula Haubner, die rechtswidrige (?) Weisung erteilt, diese Grenze nicht zu kontrollieren. Nach vier Jahren ist aber alles anders.
"Gesetze sind einzuhalten"
Andrea Kdolsky vertritt den Standpunkt, dass Gesetze einzuhalten seien. Sie besitzt beim Kindergeld gegenüber den Gebietskrankenkassen ein Weisungsrecht. Noch hoffen diese, dass die Gesundheitsministerin bis zum Jahresende in Sachen Zuverdienstgrenze umdenkt.
Fragt sich nur, ob die Gesundheitsministerin von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch machen kann. Gegen Beamte, die ihre Weisung nicht befolgen, kann sie Disziplinarverfahren anstrengen lassen. Aber bei Obmännern von Gebietskrankenkassen ist es nicht möglich, weil sie gewählte politische Funktionäre sind.
Bures auf Schadensbegrenzung aus
Frauenministerin Bures tritt für Schadensbegrenzung ein. "Leider können wir den Murks der alten Regierung nicht mehr gerecht lösen", erklärt sie. "Es sollte daher der Beitrag zurückbezahlt werden, der über der Zuverdienstgrenze liegt." Derzeit muss man im "Sündenfall" das gesamte bezogene Kindergeld des geprüften Jahres refundieren. Deshalb kam es bei einem Vorarlberger Vater zur Rückforderung von 10.000 Euro.
Von Dieter Kindermann / Kronen Zeitung
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