SPÖ-Verhandlungsführer Kostelka spricht von einer "Generalsanierung" der Verfassung, laut seinem ÖVP-Gegenüber Khol ist auch die Regierungsspitze mit den Plänen einverstanden: "Ohne ihr Grünes Licht säßen wir heute nicht hier." Einsparungen sind von dem ersten Paket vorerst nicht zu erwarten - mit Zusatzkosten durch die neuen Verwaltungsgerichte rechnet Georg Lienbacher vom Verfassungsdienst im Kanzleramt aber auch nicht.
"Kostenneutralität"
Weil die zehn neuen Gerichte (neun in den Ländern, eines auf Bundesebene) an die 70 Sonderbehörden ersetzen, die sich mit Berufungen gegen Verwaltungsbescheide beschäftigen (z.B. Finanzsenate, Bundesasylsenat), rechnet er mit einer "gewissen Kostenneutralität" der Reform sowie mit der Entlastung des darüber angeordneten Verwaltungsgerichtshofes als letzter Instanz.
Änderung greift erst 2010
Für Kostelka bringen die neuen Verwaltungsgerichte eine "tiefgreifende Systemänderung": Künftig werden nicht mehr weisungsgebundene Beamte über Berufungen gegen Verwaltungsbescheide befinden, sondern die unabhängigen Richter an den Verwaltungsgerichten. Kommen werden die neuen Gerichte laut Lienbacher aber erst nach einer langen Übergangsfrist: "2010 ist die Untergrenze."
Khol verwies besonders auf die geplante Stärkung der Kontrollkompetenzen: Im Parlament soll ein ständiger Ausschuss zur Kontrolle des Weisungsrechts der Justizministerin über die Staatsanwälte geschaffen werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.