Härtefälle will sie jedoch vermeiden, die medial kolportierten Zahlen hält sie für übertrieben. In ganz Österreich sind bisher 247 Rückzahlungsbescheide für zu Unrecht bezogenes Kindergeld ausgestellt worden. Die meisten - nämlich 124 - wurden von der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse verschickt, hieß es am Mittwoch aus dem Familienministerium.
„Schwarze Schafe“ könne es natürlich geben, diese müssen nach Ansicht der Ministerin aber mit einer Rückforderung rechnen. Schließlich müsse sie auch „Fairness“ gegenüber all jenen Familien garantieren, die die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro im Jahr nicht überschritten haben, betonte Kdolsky.
„Es wird keine verhungernden Kinder geben“
Härtefälle will Kdolsky mit Hilfe der „Schadensrichtlinie“ des Bundes „so gut es geht“ vermeiden. Im Einzelfall könne man den Betroffenen die Stundung der Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes ebenso anbieten wie Ratenzahlung, Teil- oder Vollverzicht auf die Rückforderung. Kdolsky: „Es wird diese Dramaturgie von verhungernden Kindern und am Existenzminimum knabbernden Familien nicht geben.“ Anspruch auf Kindergeld hat nur, wer die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Die Einhaltung dieser Grenze wurde jahrelang nicht kontrolliert und wird nun stichprobenartig überprüft.
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